GSF Abschlussbetriebsplan zurückgewiesen

Abschlussbetriebsplan mit Sicherheitsbericht vom Landesbergamt zurückgewiesen

Wir zitieren hierzu den Bericht der Braunschweiger Zeitung vom 17.3.2007:


Asse II: GSF-Antrag hat Lücken
Schließungsplan scheitert bei Eingangsprüfung durch Bergbau-Landesamt

Von Thomas Stechert

REMLINGEN/CLAUSTHAL. Rückschlag für die Betreibergesellschaft GSF der Schachtanlage Asse II bei Remlingen: Der Ende Januar im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld vorgelegte Abschlussbetriebsplan mit Sicherheitsbericht hat die Eingangsprüfung auf Vollständigkeit und fachliche Eignung nicht bestanden.

Nach Angaben von LBEG-Referatsleiter Jens von den Eichen vom Freitag erfülle der bergrechtliche Abschlussbetriebsplan zurzeit noch nicht alle Zulassungsvoraussetzungen, die nach dem Bundesberggesetz an eine Beschreibung der Stilllegungsmaßnahmen zu stellen seien.

Dem Leiter des Forschungsbergwerks, Günther Kappei, lag das Prüfungsergebnis gestern noch nicht vor. Deshalb wollte er auch noch keine Stellungnahme abgeben.

In Clausthal-Zellerfeld führte von den Eichen weiter aus, „darüber hinaus sind noch nicht alle Anforderungen an den bergbehördlich geforderten Sicherheitsbericht erfüllt“.

Der Sicherheitsnachweis sei nach dem Stand von Wissenschaft und Technik auf Basis einer Standortcharakterisierung sowie der Erörterung der geplanten technischen Maßnahmen und ihrer Auswirkungen für die Betriebs- und Nachbetriebsphase zu führen. Die vorgelegten Unterlagen seien „nicht in einem alle Verfahrensaspekte umfassenden, gut nachvollziehbaren Synthesebericht zusammengeführt worden“.

Damit fehle ein wesentlicher Bestandteil der Unterlagen. „Für die Öffentlichkeit muss erkennbar sein, ob und in wieweit sie durch die Stilllegung des Bergwerks und zu erwartende Auswirkungen betroffen ist.“

Laut Abstimmung zwischen GSF, Bundes- und Landesforschungsministerium sowie LBEG ist eine „umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit“ vorgesehen. Vor diesem Hintergrund gehe das Bergbauamt „in Anlehnung an die atomrechtliche Verfahrensordnung“ vor.

Im Schacht Asse II werden, wie berichtet, unter dem Titel Forschung rund 125 000 Fässer mit schwach- und 1300 Fässer mit mittelradioaktiven Atom-Abfällen gelagert. Von den Eichen: „Oberste Priorität hat der langzeitig sichere Abschluss der Abfälle von der Biosphäre zum Schutz von Menschen und Umwelt.“

Die Auswirkung auf den weiteren Verlauf des Verfahrens: Nun muss die GSF nacharbeiten und ihren Antrag ergänzen. „Bis alle Punkte, die wir den Bergwerksbetreibern aufgegeben haben, abgearbeitet sind, wird es wohl Spätsommer/Herbst werden“, schätzte von den Eichen.

Bei Antragseingang im Januar hatte er von einer Bearbeitungszeit von „mindestens einem Jahr“ gesprochen. Aufgrund der neuen Sachlage wäre also mit einer Verzögerung von rund sechs Monaten zu rechnen.

Ursprünglich wollte die GSF ihren Abschlussbetriebsplan schon 2001 vorlegen. Die Asse-II-Schließung war für 2013 terminiert. Inzwischen wird das Jahr 2017 angepeilt.

Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2164/artid/6532173

Im Dezember 2006 hatte die GSF die Berechnungen zum Langzeitsicherheitsnachweis abschlossen und den Abschlussbetriebsplan zur Schliessung von Asse II fertiggestellt. Ende Januar 2007 war er dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld übergeben.

Dazu schrieb das LBEG in  einer Pressemitteilung vom 29.1.2007:

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie nimmt Abschlussbetriebsplan mit Sicherheitsbericht für die Stilllegung des Forschungsbergwerkes Asse der GSF entgegen

Der Abschlussbetriebsplan mit Sicherheitsbericht für die Stilllegung des Forschungsbergwerkes Asse ist heute vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld entgegengenommen worden. Die Behörde wird den Antrag zunächst auf Vollständigkeit prüfen und anschließend entscheiden, wann der Betriebsplan öffentlich bekannt gemacht und den am Verfahren Beteiligten zugestellt wird. Im Bergwerk Asse sind ca. 125.000 Fässer mit schwach- und ca. 1.300 Fässer mit mittelradioaktiven Abfällen gelagert. Das LBEG wird im bergrechtlichen Verfahren unter Einbeziehung von Fachgutachtern prüfen, ob die Genehmigungsvoraussetzungen für eine sichere Verwahrung des Bergwerkes und der radioaktiven Abfälle vorliegen. Das Verfahren wird unter Berücksichtigung strahlenschutzrechtlicher Vorschriften nach dem Stand von Wissenschaft und Technik durchgeführt werden. Oberste Priorität hat der langzeitig sichere Abschluss der Abfälle von der Biosphäre zum Schutz von Menschen und Umwelt. Die Genehmigungsbehörde stellt durch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung sicher, dass dem allgemeinen Anspruch auf Einsichtnahme in die Verfahrensunterlagen, deren Erläuterung in einer öffentlichen Anhörung sowie auf die Berücksichtigung möglicher Hinweise und Bedenken aus Kreisen der Bevölkerung bei der Entscheidungsfindung Rechnung getragen wird. Sie wird dabei durch das Niedersächsische Umweltministerium, die zugezogenen Fachgutachter und die GSF unterstützt. Näheres zu dem zwischen der GSF, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, dem Niedersächsischen Umweltministerium und dem LBEG verbindlich vereinbarten Konzept zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit ist auf der Internetseite des Umweltministeriums www.umwelt.niedersachsen.de zu erfahren. Ansprechpartner: Jens von den Eichen 05323/72-3204 0160/3074825 Weitere Informationen finden Sie unter http://www.lbeg.niedersachsen.de Pressesprecherin: Dr. Frauke Schäfer Tel.: 0511-643-2679 Belegexemplar erbeten Fax: 0511-643-3685 http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C13859296_L20.pdf