Grundsatzpapier Runder Tisch Asse II

Veröffentlichung: 15.04.2026

Präambel: Der Runde Tisch Asse II der Samtgemeinde Elm-Asse,ein unabhängiges Gremium hat sich am 12.06.2024 gegründet, um zur Asse II-Situation eine gemeinsame Stimme abzugeben. Es ist ein Zusammenschluss aus SG-Bürgermeister, Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden, Ratsmitgliedern, Asse II-Koordinationskreis (A2K), AufpASSEn e.V, Kirche,Vahlberger Asse Aktivisten (VAA), Strahlenschutz-Stammtisch, Wissenschaftlern undUmweltverbänden: NABU, BUND, LBU, NHB, HVA.

Die gescheiterte Einlagerung von radioaktivem und chemo-toxischem Müll in der Schachtanlage Asse II ist ein gesamtgesellschaftliches Problem der Bundesrepublik Deutschland. Die Freisetzungen von Radionukliden durch den Atommüll im Schacht Asse II, wie z.B. Tritium und Kohlenstoff-14,sind eine Gefahr für die Biosphäre und die Anwohner /-innen. Über den Asse II-Schornstein (Abluft) erfolgen seit vielen Jahren Belastungen, die ähnlich hoch sindwie bei den ehemaligen Atomkraftwerken, siehe Parlamentsberichte ab 2009. Ein Absaufen der Schachtanlage ist nicht auszuschließen, da Salzlauge (auch schon vor 1988) in die Schachtanlage Asse II fließt.Die Verantwortung für alle Folgen und für die Vermeidung der damit verbundenen Gefahren ür Anwohner /-innen und Mitarbeiter/-innen von Asse II trägt die Bundesrepublik Deutschland. Das gilt auch für nachfolgende Generationen.

Grundsätze

1.)  Der Runde Tisch Asse II fordert eine offene Diskussion über alle Schließungsvarianten von Asse II.

Der Runde Tisch Asse II fordert eine breite Diskussion zum Thema Teilrückholung aus der Schachtanlage Asse II, um sinnvolle und erforderliche Maßnahmen von unrelevanten / nicht zielführenden Maßnahmen zu trennen. Ein Nachdenken und Abwägen über einen teilweisen Verbleib von Atommüllin der Schachtanlage muss fachorientiert geschehen und darf nicht politisch motiviert sein. Hierzu gehört eine radiologische Risiko-Abwägung.
Die vergangenen ca. 18 Jahre haben gezeigt, dass mit der Bevölkerung und den Vertretern der Asse II Begleitgruppe nicht offen und ehrlich genug umgegangen wurde. Zum Beispiel im Optionenvergleich, in Parameterstudien, Terminplanung, Rückholplan 2020, Standortbestimmung Zwischenlager und auch in der Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) Asse II.

Der Runde Tisch Asse II fordert, dass die Belastungen für die Anwohner /-innen und Mitarbeiter /-innen durch Freisetzungen von Radionukliden und chemo-toxischen Stoffen aus der Schachtanlage Asse II auf das technisch mögliche Maß minimiert werden. Heute sind zu diesen Stoffen viele gesundheitliche Aspekte noch nicht erforscht. Die Grenzwerte nur einzuhalten reicht nicht. Vielmehr müssen die Belastungen auf das technisch mögliche Maß reduziert werden, wie es das Verhinderungsgebot des Strahlenschutzgesetzes §8verlangt
(Quelle:https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__8.html ).Der Runde Tisch fordert, dass alle radioaktiven Emissionen aus der Schachtanlage Asse II lückenlos dauerhaft überwacht und veröffentlichtwerden.

2.)Die unverzügliche Rückholung des MAW-Atommülls aus Einlagerungskammer8a von der 511m
Sohleüber den Schacht Asse 2 ist vom Asse II Betreiber / BGE nachvollziehbar zu prüfen.

Der Runde Tisch Asse II fordert den Asse II Betreiber / BGE auf, die unverzügliche Rückholung des Atommülls aus der Einlagerungskammer (ELK) 8a über den Schacht Asse 2 mit Einzelumverpackung je Atommüllfass zu prüfen, da der geplante, aber noch nicht vorhandene Schacht Asse 5 sehr weit weg von der ELK 8a/511 liegen wird. Allein der Schachtbau für den neuen Schacht Asse 5, inklusive der Genehmigungen, sowie die Erstellung von neuen Strecken im Bergwerk Asse II werden sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. In der ELK 8a /511 lagern nur ca. 1.300 Atommüll-Fässer von insgesamt ca. 126.000. Diese ELK 8a/511 hat jedoch den höchsten Anteil der radioaktiven Belastung an der Gesamtbelastung in der Schachtanlage Asse II. In wenigen Jahren wird die radioaktive Belastung durch Zerfallsprozesse schon bei über 50 % – 60 % der Gesamtaktivität Asse II liegen. Auch ist nicht klar, ob die geplante Glocke, die über den Atommüll dieser ELK 8a/511 gebaut werden soll, je dicht sein wird. Diese zurückzuholenden ca. 1.300 Atommüllgebinde sind unverzüglich und möglichst über die vorhandene Bahnstecke zu einem Zwischenlager abzutransportieren und nicht in der Asse-Region zu lagern.

3.)  Der Runde Tisch Asse II lehnt ein Langzeitlager /Zwischenlager in der Region Asse ab.

Aus Sicherheitsgründen und Umweltschutzgründen wird ein Langzeitlager /Zwischenlager auf der Asse abgelehnt, siehe hierzu die Anlage „Ein Langzeitlager gehört nicht auf die Asse“.
Der Runde Tisch Asse II fordert für die Langzeit- / Zwischenlagerung des Atommülls aus Asse II einen fairen und nachvollziehbaren Vergleich von Asse-nahen mit Asse-fernen Standorten.
Aus Sicherheitsgründen, insbesondere bei Störfällen,werden bei dem Standortvergleich Abstände von
mindestens 4 km zwischen dem Langzeit-/ Zwischenlager und den umliegenden Ortschaftenverlangt.
Der Asse II-Betreiber /BGE wird aufgefordert,sichere umweltschonende alternative Langzeitlagerstandorte für über 100 Jahre aufzuzeigen. Für ein neues Langzeit-/ Zwischenlager ist eineTunnel- oder Bunkerbauweisezu beachten, da diese Bauart als störfallsicherer gilt (Öko-Institut Darmstadt,Studie zu Neckarwestheim). Hierbei ist die aktuelle weltweit angespannte Sicherheitslage (Krieg und Terror) entsprechend zu beachten. Bei Krieg oder Terror ist eine oberirdische Halle als Langzeit-/ Zwischenlager nicht ausreichend, da diese ein leichtes Ziel für einen Angriff durch Drohnen ist, was verheerende Auswirkungen haben kann.

Der Runde Tisch Asse II fordert, dass zusätzliche Anlagen, wie z.B. umfangreiche Konditionierung und Langzeit-/ Zwischenlager, eine klare örtliche Trennung zur Region Asse aufweisen, um die radioaktiven Dauerbelastungen in der Asse-Region zu reduzieren.

Die BfS- / BGE-Standortbestimmung des Zwischenlagers (05/2019) wird nicht akzeptiert. Diese Standortentscheidung ist laut Beleuchtungsbericht (2021) nicht nachvollziehbar und beruht auf fehlerhaften, politisch motivierten Festlegungen (Kriterienbericht 2014, Parameterstudie 2014), die jegliche Fachorientierung außer Acht lassen. Eine Abstimmung des Asse II-Kriterienberichtes zum Standortvergleich von Zwischenlägern in der Asse II Begleitgruppe erfolgte nur zum Kriterienbericht 2013 und nicht zum Kriterienbericht 2014.
Die Begründungen der Asse II-Betreiber für den Standort zum Zwischenlager auf der Asse mittels der stark fehlerhaften Parameterstudie 2014 und weiterer falscher Argumente werden nicht akzeptiert. Die wesentlichen Belastungen der Anwohner / -innen entstehen über radioaktive Ableitungen und nicht über Direktstrahlung.
Der Vergleich in der Parameterstudie ist auch laut der Experten vom Beleuchtungsbericht Asse II unzulässig.

4.) Konsequenzenanalysen und Langzeitsicherheit

Der Runde Tisch Asse II fordert, dass die BGE alle laufenden Untersuchungen zur Konsequenzenanalyse und zur Langzeitsicherheit veröffentlicht.


5)  Umweltschutzgebiete erhalten


Jegliche Eingriffe in die Natur innerhalb und am Rande der Umweltschutzgebiete des Höhenzuges Asse, der FFH-/ Natura 2000-Gebiete, des Landschaftsschutzgebietes und des Naturschutzgebietes müssen soweit wie möglich vermieden werden. Auch der Einfluss jeglicher geplanter Maßnahmen auf die Schutzgebiete ist zu prüfen. Alle Renaturierungsmaßnahmen müssen im Sinne der Vorgaben umgesetzt werden. Bei der Abnahme dieser Maßnahmen soll der Runde Tisch Asse II beteiligt werden.

6) Vorhandene Bahnstrecke,  Verkehrsplanung,  K513,  K20

Der Runde Tisch Asse II fordert, die vorhandene Bahnstrecke zum Schacht Asse II zu nutzen, und zwar für jegliches Material (MgCl-Lösung, Abraum / Erdaushub, Salzgrus, technisches Material, Maschinen etc.) und auch für den Abtransport des Atommülls aus der Schachtanlage Asse II. Wenn es erforderlich sein sollte, ist die Bahnstrecke entsprechend zeitnah zu ertüchtigen. Bahntransporte sind sicherer als Straßentransporte (siehe Konrad-Transportstudie) und reduzieren Staus auf den Straßen. Die K513 und die K20 würden durch die überwiegende Nutzung der vorhandenen Bahnstecke erheblich entlastet und der von der BGE geplante Ausbau der K513 könnte entfallen oder mindestens stark reduziert werden. Eine erheblich erhöhte Verkehrsbelastung auf der K20 und der K513 wird abgelehnt. Sollte durch unvermeidliche Straßentransporte die K20 stärker belastet werden, muss ein direkter Anschluss der K513 an die B79 erfolgen. Der Atommülltransport soll grundsätzlich über die Bahnstrecke erfolgen.

7) Versiegelung guter Ackerböden, Schlammlawine durch Starkregen

Der Runde Tisch Asse II fordert, die Flächenversiegelung im Höhenzug Asse II auf das Notwendige zu reduzieren. Mit der Versiegelung von guten Ackerböden gehen diese für die Lebensmittelversorgung verloren. Durch die Versiegelung dieser Flächen wird die Bewässerung des Waldbodens verhindert. Die Folge ist eine Grundwasserabsenkung. Diese Eingriffe müssen in der Asse (FFH- / Natura 2000, LSG, NSG) so gering wie möglich gehalten werden! Aufgrund des Gefälles im Höhenzug Asse kommt es in Richtung Remlingen, Gr. Vahlberg und Wittmar durch weitere Versiegelungen bei Starkregen zu Schlammlawinen. Schäden, die in den betroffenen Ortschaften und an Gemeindeflächen durch die Starkregenfolgen entstehen, sind vom Asse II Betreiber / Bundesrepublik Deutschland auszugleichen..

Anlage:  „Ein Langzeitlager gehört nicht auf die Asse

Das Grundsatzpapier als PDF

Presseerklärung zum Grundsatzpapier vom 15.4.2026

Infomappe zu Asse II

Schreib als Erster einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert