Klage auf unverzügliche Stilllegung von Asse II eingereicht

Der Verein aufpASSEn e.V. unterstützt die heute beim OVG Lüneburg eingereichte Klage der Anwohnerin Anja Haase gegen die BGE. In ihr wird die unverzügliche Stilllegung der Schachtanlage Asse II nach §57b AtG zum Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt eingefordert.

Auf der Landespressekonferenz in Hannover erläuterten die Klägerin Anja Haase und aufpASSEn-Vorstandsmitglied Heike Wiegel, warum die Klageerhebung erfolgt:

Im Atomgesetz findet sich in § 57 b Absatz 2 seit über 10 Jahren ein klarer gesetzgeberischer Auftrag. Es heißt dort: „Die Schachtanlage ist unverzüglich stillzulegen.  …. Die Stilllegung soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen…“

Doch es geht kaum voran! 13 Jahre nach dem Asse II-Optionenvergleich (2010) gibt es immer noch keine ausführungsreife Rückholungsplanung oder eine Alternative zu ihr. Diese Planungen sind immer noch im Entwurfsstadium, und weder die Rückholung noch die Stilllegung wurden bislang formal begonnen oder auch nur beantragt. Dies, obwohl die Umweltbelastungen für das benachbarte FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) und die gesundheitlichen Belastungen der umliegenden Bevölkerung zeitnahes Handeln erfordern. Denn der Schacht Asse II droht abzusaufen.

Dazu Vereinsvorstand Heike Wiegel:
Die Klage ist erforderlich geworden, weil die BGE trotz ausdrücklicher Aufforderung, die Schachtanlage Asse II nunmehr unverzüglich stillzulegen und alle dafür nötigen Schritte nunmehr zeitnah nachzuweisen, keinen gesteigerten Handlungsbedarf einräumt.“

In ihrer Antwort vom 25.05.2023 auf einen Antrag des Vereins und der Anwohner verwies die BGE nur sehr allgemein auf eine derzeit in Arbeit befindliche Überarbeitung der Rückholplanung. Dies und die vorherigen Handlungsweisen zeigen, dass eine Beschleunigung und die unverzügliche Stilllegung auch zehn Jahre nach Inkrafttreten des § 57 b AtG noch immer nicht konkret absehbar sind.

Dazu die Klägerin Anja Haase:

Schon lange sind wir besorgt über die schleppend verlaufenden Verfahren. Ich mache mir Sorgen um die Gesundheit meiner Familie und Nachbarn sowie die Beeinträchtigungen der Natur. Unsere Geduld ist zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes endgültig erschöpft. Wir setzen nun darauf, dass wir über das Oberverwaltungsgericht Lüneburg endlich eine Beschleunigung bewirken können.“

Anja Haase und Heike Wiegel auf der Landespressekonferenz 26.10.2023

Presseerklärung von aufpASSEn e.V. zur Unterstützung der Klage

Schreiben an die BGE mit der Forderung nach unverzüglicher Stilllegung vom 4. April 2023

Antwort der BGE vom 25. Mai 2023

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