Klage auf unverzügliche Stilllegung von Asse II eingereicht

Der Verein aufpASSEn e.V. unterstützt die heute beim OVG Lüneburg eingereichte Klage der Anwohnerin Anja Haase gegen die BGE. In ihr wird die unverzügliche Stilllegung der Schachtanlage Asse II nach §57b AtG zum Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt eingefordert.

Auf der Landespressekonferenz in Hannover erläuterten die Klägerin Anja Haase und aufpASSEn-Vorstandsmitglied Heike Wiegel, warum die Klageerhebung erfolgt:

Im Atomgesetz findet sich in § 57 b Absatz 2 seit über 10 Jahren ein klarer gesetzgeberischer Auftrag. Es heißt dort: „Die Schachtanlage ist unverzüglich stillzulegen.  …. Die Stilllegung soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen…“

Doch es geht kaum voran! 13 Jahre nach dem Asse II-Optionenvergleich (2010) gibt es immer noch keine ausführungsreife Rückholungsplanung oder eine Alternative zu ihr. Diese Planungen sind immer noch im Entwurfsstadium, und weder die Rückholung noch die Stilllegung wurden bislang formal begonnen oder auch nur beantragt. Dies, obwohl die Umweltbelastungen für das benachbarte FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) und die gesundheitlichen Belastungen der umliegenden Bevölkerung zeitnahes Handeln erfordern. Denn der Schacht Asse II droht abzusaufen.

Dazu Vereinsvorstand Heike Wiegel:
Die Klage ist erforderlich geworden, weil die BGE trotz ausdrücklicher Aufforderung, die Schachtanlage Asse II nunmehr unverzüglich stillzulegen und alle dafür nötigen Schritte nunmehr zeitnah nachzuweisen, keinen gesteigerten Handlungsbedarf einräumt.“

In ihrer Antwort vom 25.05.2023 auf einen Antrag des Vereins und der Anwohner verwies die BGE nur sehr allgemein auf eine derzeit in Arbeit befindliche Überarbeitung der Rückholplanung. Dies und die vorherigen Handlungsweisen zeigen, dass eine Beschleunigung und die unverzügliche Stilllegung auch zehn Jahre nach Inkrafttreten des § 57 b AtG noch immer nicht konkret absehbar sind.

Dazu die Klägerin Anja Haase:

Schon lange sind wir besorgt über die schleppend verlaufenden Verfahren. Ich mache mir Sorgen um die Gesundheit meiner Familie und Nachbarn sowie die Beeinträchtigungen der Natur. Unsere Geduld ist zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes endgültig erschöpft. Wir setzen nun darauf, dass wir über das Oberverwaltungsgericht Lüneburg endlich eine Beschleunigung bewirken können.“

Anja Haase und Heike Wiegel auf der Landespressekonferenz 26.10.2023

Presseerklärung von aufpASSEn e.V. zur Unterstützung der Klage

Schreiben an die BGE mit der Forderung nach unverzüglicher Stilllegung vom 4. April 2023

Antwort der BGE vom 25. Mai 2023

4 Comments

  1. Achim said:

    Hoffentlich bewirkt das endlich etwas!

    23. Mai 2024
    Reply
  2. uman said:

    2. Version (Fehler korrigiert)
    Ich habe mir kürzlich die Artikel dazu in „Die Zeit“, „NDR“, und von 2019 den Bericht im DLF durchgelesen. Sehr unterschiedliche Versionen. Interessant sind der mehrmalige Zuständigkeitswechsel und der offensichtliche behördliche Schwergang, der an Untätigkeit grenzt.
    Nun steht zu vermuten, dass über die Jahrzehnte, seit der Einlagerung der 126.000 Fässer Atommüll die Geologie und die Statik des Bergwerks und seiner Kammern bis in 725m Tiefe sich verändert haben, und zwar soweit, dass es neue (Setzungs-) Risse gibt und das Wasser andere Wege nimmt. Nur wenige Experten werden das Risiko kennen, in wieweit weitere dramatische Veränderungen schnell und irreversibel sich abspielen werden. Seit längerem ist die Rede davon, dass man das ganze Bergwerk fluten und „versiegeln“ will. Das wäre fürs erste die kostensparendste Variante. Weil das Heben und Abtransportieren der Fässer ist längst nicht durchkalkuliert und der Etat dafür hat sich noch in keinem Haushaltsplan wiedergefunden. Weiterhin ist die Technik dafür nirgends erprobt, und schließlich das Hauptargument: es gibt keinen Endlagerort, wo die Fässer hinkönnen. Gleichwohl weiß man auch, dass Wasser leichter ist als Gestein, welches dann nach vielen Jahren das Wasser aus der Versiegelung wieder herauspressen kann. Also: es drängt die Zeit oder es tickt die Zeitbombe.
    Es ist aus jetziger Sicht davon auszugehen, dass die Betreibergesellschaft stillschweigend von einer Flutung und Versiegelung ausgeht, und zwar dann, wenn die ersten größeren Ereignisse wie größere Wassermengen und Einbrüche „plötzlich“ auftreten.

    Es wäre als anzuraten, an die Informationen heranzukommen, die bei BGE, BASE und den Umweltministerien in Bund und Land zu den einzelnen Begutachtungen und Szenarien vorliegen. Des weiteren sollte es Notfallpläne geben, von denen die Bevölkerung Kenntnis haben sollte. Ohne den Klageweg wird man an die Informationen nicht herankommen. Mal die DUH gefragt? Die können das.
    Aber vielleicht will man es nicht so genau wissen, weil dann hätte das viele Konsequenzen. Der Nachteil des Atomausstiegs in Deutschland ist, dass sich die Experten alle davon machen in andere Länder. Und es wird wohl wieder einen Zuständigkeitswechsel geben. Der Chef von BASE ist jedenfalls auch nicht vom Fach. (Politikwissenschaften und Soziologie).

    20. Mai 2024
    Reply
  3. uman said:

    Ich habe mir kürzlich die Artikel dazu in „Die Zeit“, „NDR“, und von 2019 den Bericht im DLF durchgelesen. Sehr unterschiedliche Versionen. Interessant sind der mehrmalige Zuständigkeitswechsel und die offensichtliche behördliche Schwergang, der an Untätigkeit grenzt.
    Nun steht zu vermuten, dass über die Jahrzehnte, seit der Einlagerung der 126 Fässer Atommüll die Geologie und die Statik des Bergwerks und seiner Kammern bis in 725m Tiefe sich verändert hat, und zwar soweit, dass es neue (Setzungs-) Risse gibt und das Wasser andere Wege nimmt. Nur wenige Experten werden das Risiko kennen, in wieweit weitere dramatische Veränderungen schnell und irreversibel sich abspielen werden. Seit längerem ist die Rede davon, dass man das ganze Bergwerk fluten und „versiegeln“ will. Das wäre fürs erste die kostensparendste Variante. Weil das Heben und Abtransportieren der Fässer ist längst nicht durchkalkuliert und der Etat dafür hat sich noch in keinem Haushaltsplan wiedergefunden. Weiterhin ist die Technik dafür nirgends erprobt und schließlich, das Hauptargument: es gibt keinen Endlagerort, wo die Fässer hinkönnen. Gleichwohl weiß man auch, dass Wasser leichter ist als Gestein, welches dann nach vielen Jahren das Wasser aus der Versiegelung wieder herauspressen kann. Also: es drängt die Zeit oder es tickt die Zeitbombe.
    Es ist aus jetziger Sicht davon auszugehen, dass die Betreibergesellschaft stillschweigend von einer Flutung und Versiegelung ausgeht, und zwar dann, wenn die ersten größeren Ereignisse wie größere Wassermengen und Einbrüche „plötzlich“ auftreten.

    Es wäre als anzuraten, an die Informationen heranzukommen, die bei BGE, BASE und den Umweltministerien in Bund und Land zu den einzelnen Begutachtungen und Szenarien vorliegen. Des weiteren sollte es Notfallpläne geben, von denen die Bevölkerung Kenntnis haben sollte. Ohne den Klageweg wird man an die Informationen nicht herankommen. Mal die DUH gefragt? Die können das.
    Aber vielleicht will man es nicht so genau wissen, weil dann hätte das viele Konsequenzen. Der Nachteil des Atomausstiegs in Deutschland ist, dass sie die Experten alle davon machen in andere Länder. Und es wird wohl wieder einen Zuständigkeitswechsel geben. Der Chef von BASE ist jedenfalls auch nicht vom Fach. (Politikwissenschaften und Soziologie).

    20. Mai 2024
    Reply
  4. Hilmar Nagel said:

    vor ca. 10 Jahren ( 5.Juni 2013) erfolgte die erste Erkundungsbohrung für den geplanten neuen Bergeschacht!!!
    Danach wurde in umfangreicher Diskussion in Fachkreisen festgestellt:
    Die Teufe des Bergungsschachtes ist möglich, sogar in bewährter Ausführung,ohne Gefriertechnik ,und nach Aussage des Betreibers ohne die Ergebnisse der damals noch ausstehenden Ergebnisse der 3D-Seismik abzuwarten!
    Maschinen für die Bergetechnik stehen bis heute nicht zur Verfügung.
    Genehmigungsverfahren zur Rückholung und die Voraussetzung zur Bergung der radioaktiven Abfälle sind somit nicht gegeben.
    Fazit :
    Die Verzögerungen der Rückholung des Atommülls aus der Asse hat allein die BGE
    zu verantworten.
    “ Nach dem Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage AsseII vom April 2013″ soll die Stilllegung nach Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen.
    Ich wünsche dem Verein AufpASSEn e.V. einen größtmöglichen Erfolg bei der Unterstützung der Klage von Anja Haase gegen die Verzögerung der Stilllegung der
    Schachtanlage AsseII nach §57b AtG.
    Die Klage zu gewinnen wäre gut… , die Klage zu erheben ist aber noch wichtiger!
    Beste Grüße
    Hilmar Nagel

    5. Februar 2024
    Reply

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