Presseerklärung des Asse-II-Koordinationskreises vom 29. Juni 2016
Hinweise mehren sich, dass viele Arbeiten nicht der Rückholung dienen,
sondern eine Vernässung und Flutung des Atommülls in der Asse
vorbereiten
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber der Schachtanlage
Asse II erweckt nach wie vor den Eindruck, dass es nicht zielgerichtet
handelt, um den Atommüll aus der Asse unverzüglich zurückzuholen. Das
BfS verfehlt damit seinen gesetzlichen Auftrag.
Die Bürgerinitiativen, Gruppen und Einzelpersonen, die im Asse
II-Koordinationskreis (A2K) zusammenarbeiten, warnen die
Verantwortlichen und die Öffentlichkeit: bei dem gegenwärtigen Vorgehen
des BfS besteht die große Gefahr, dass der eingelagerte atomare und
chemotoxische Müll in Asse II vor der Rückholung absäuft. Das BfS
betoniert Zugänge zu den Einlagerungskammern, es zerstört damit die
vorhandene Drainage und provoziert, dass die Kammern noch stärker
durchnässen.
Wir fordern:
– das BfS muss eine vernünftige Drainage der Atommüll-Kammern planen und
umsetzen,
– das BfS muss den erforderlichen Bergungsschacht Asse 5 zügig bauen,
– das BfS muss die überfällige konkrete Rückholungsplanung beschleunigen.
Bei nüchterner Betrachtung der Fakten kommen wir zu der Einschätzung,
dass das BfS die ursprünglichen Stilllegungspläne des ehemaligen
Asse-Betreibers, des Helmholtz-Institut München für Gesundheit und
Umweltschutz (HMGU) in Form einer „Hidden Agenda“ (verstecktes Vorgehen)
weiter umsetzt, während es der Öffentlichkeit nur vorgaukelt, die
radioaktiven Abfälle rückholen zu wollen.
Das BfS stellt fortwährend Probleme in den Vordergrund, aber liefert
keine Lösungen. Es soll endlich darstellen, wie Maßnahmen zur Rückholung
schneller gehen können. Dazu sollte es den Willen zur gesetzlich
geforderten Rückholung nicht nur behaupten, sondern ihn durch wirksame
Taten nachweisen.
Die folgenden vierzehn besorgniserregenden Beobachtungen führen uns zu
diesen Vorwürfen.
A) Verfüllung der Asse zur Notfallvorsorge hintertreibt
Rückholungsmöglichkeiten:
1. Das BfS will sämtliche Strecken auf der 750 und 725 m Sohle
zubetonieren, wodurch der Zugang zu den Einlagerungskammern vollständig
verloren gehen würde. Diese Arbeiten sind bereits weit fortgeschritten.
Schon für September 2016 ist die Betonierung der besonders wichtigen
„Zweiten Südlichen Richtstrecke nach Westen“ auf der 750 m-Sohle
vorgesehen, an der mehrere bedeutende Einlagerungskammern mit Atommüll
liegen.
2. Durch die Betonierungen werden die bestehenden Drainagen der
Atommüll-Kammern zerstört. Dadurch können sich Salzlösungen aufstauen,
die in diese Kammern eindringen. Nachweislich befinden sich bereits
radioaktive Abfälle in Kontakt mit Salzlösungen. Durch das Aufstauen
kann sich der Zustand der Abfälle drastisch verschlechtern und die
Standsicherheit der Einlagerungskammern kann infolge Durchfeuchtung
gemindert werden.
3. Bei der BfS-eigenen Risikobewertung zur Verfüllung wurden die
Vorschläge der unabhängigen wissenschaftlichen Experten der Asse
2-Begleitgruppe (AGO) weder berücksichtigt noch abgewogen. Ebenfalls
wurden die technischen Probleme für die Rückholung nicht betrachtet, die
sich aus dem Durchfeuchten der Kammern und des Atommülls ergeben. Auf
Nachfrage in der öffentlichen Sitzung der Asse 2-Begleitgruppe am
20.05.2016 hat das BfS diese Unterlassung nicht begründet.
4. Alle bisher durchgeführten und konkret geplanten operativen Maßnahmen
unter Tage entsprechen im Wesentlichen dem Schließungskonzept des
ehemaligen Betreibers von Asse II (HMGU) zur Vollverfüllung und Flutung
der Schachtanlage. Das BfS stellt diese jedoch als
Notfallvorsorge-Maßnahmen dar und als BfS-eigenes Konzept. Daneben
wurden bisher keine Alternativen zur Notfallvorsorge erarbeitet.
5. Die Notfallvorsorge des BfS verschlechtert den Zustand der atomaren
Abfälle in der Asse: es entstehen größere Mengen stark radioaktiver
Lösungen, Gebinde zerfallen, die Standsicherheit wird vermindert. Das
Handeln des BfS führt dazu, dass die BfS-definierten Abbruchkriterien
herbeigeführt werden und das BfS die rechtliche Möglichkeit hat, die
Rückholung abzubrechen. Die „Lex Asse“ (§57b ATG) lässt ausdrücklich die
Möglichkeit zu, die Rückholung bei zu großen bergbaulichen und
radiologischen Gefahren aufzugeben.
6. Bei der Notfallvorsorge wird auf die Rückholung keine Rücksicht
genommen. Vielmehr werden durch Baumaßnahmen unter Tage Fakten
geschaffen, die einer späteren Rückholung der Abfälle im Wege stehen.
B) Konzeptlosigkeit des Betreibers in Sachen Rückholung:
7. Bereits am 1. Januar 2009 hat das BfS die Schachtanlage Asse II
übernommen. Heute, nach über sieben Jahren, liegt noch kein
detailliertes Gesamtkonzept zur Rückholung der Abfälle aus der Asse vor.
8. Das BfS hat einen Rahmenterminplan erstellt, der durch keinerlei
Fakten untermauert ist. Dieser Rahmenterminplan spielt eine zentrale
Rolle für den schleppenden Fortschritt der Maßnahmen, die mit der
Rückholung in Zusammenhang stehen. Es ist beispielsweise völlig
unverständlich, dass das BfS die Inbetriebnahme des Schachtes 5 für das
Jahr 2028 anvisiert und die Rückholung des ersten Fasses erst für das
Jahr 2033, wie der Rahmenterminplan von 2013 ausweist. Allein für die
Konzeptplanung der Rückholung der Abfälle hat das BfS 4 Jahre
veranschlagt und entsprechend ausgeschrieben.
9. Auf Grundlage des viel zu großzügig angelegten Rahmenterminplans
rechtfertigt das BfS die Verschiebung wichtiger Maßnahmen in die
Zukunft, behauptet im Zeitplan zu liegen, und dass genügend Zeit für
großzügig bemessene Maßnahmen vorhanden sei. Das BfS argumentiert auf
dieser Basis nur vermeintlich plausibel und erzeugt damit eine
trügerische Sicherheit.
10. Das BfS hat zentrale Fragestellungen bisher nicht ansatzweise
geklärt, wie z.B. Zugang und Öffnung der Einlagerungskammern,
einsetzbare Geräte- und Antriebstechnik einschließlich
Fernhantierungsmethoden, Bewetterung und Filterung der Abwetter,
Transport-Logistik und Schleusentechnik, Pufferlagerung, Konditionierung
und Zwischenlagerung.
C) Große Zeitverluste durch nicht zielführende, vorgeschaltete
Maßnahmen:
11. Maßnahmen, die in keinem Zusammenhang stehen mit dem Flutungskonzept
des ehemaligen Betreibers HMGU, werden aufgeschoben (z.B. Technische
detaillierte Planung der Rückholung, s.o.) oder sie verlaufen im
Schneckentempo (z.B. Bau des Schachtes Asse 5, Planung von Pufferlager
und Konditionierungsanlage), oder sind von zahlreichen Schwierigkeiten
geplagt. Dazu gehören z.B. die Faktenerhebung bei Einlagerungskammer 7
(ELK 7) mit 18 Meter Antragsordnern, das wissentliche Anbohren einer
Bitumenschicht, das Vorbeibohren an der ELK 7; die Erkundungsbohrungen
für Schacht 5 unter und über Tage.
12. In ähnlicher Weise wird schon jetzt das Konzept für das geplante
Anbohren der ELK 12 als nächste Rechtfertigung für Verzögerungen
aufgebaut.
13. Das BfS benutzt zur zusätzlichen Verzögerung solche Arbeiten, die
überhaupt keine für die Rückholung wichtigen Erkenntnisse liefern. Die
3D-Seismik beispielsweise läuft seit über 5 Jahren. Sie wird nicht für
die Rückholung gebraucht, aber das BfS versteckt sich hinter den
selbstverschuldeten Verzögerungen bei diesen Arbeiten. Es gibt kaum
Gespräche mit den Landwirten und auch noch keine Vertragsentwürfe. Das
BfS konnte außerdem noch keine einzige Entscheidung in Sachen Rückholung
benennen, die von den Ergebnissen der 3D-Seismik abhängt. Für den Bau
des neuen Schachtes 5 zur Bergung des Atommülls ist diese 3D-Seismik
sogar nach Aussagen des Betreibers nicht notwendig. Dieses
Verzögerungsspiel ist symptomatisch für das Vorgehen des BfS.
14. Das BfS hat bisher keine Möglichkeiten geschaffen, um mit Mengen von
mehr als 1 m³ kontaminierter Salzlösung pro Tag umgehen zu können. Diese
Obergrenze hat sich das BfS selbst gesetzt. Sollten solche Mengen
anfallen, kann BfS dies benutzen, um den Notfall auszurufen und die
Rückholung abzubrechen.
Fazit und Forderungen:
Es entsteht bei uns der Eindruck, dass hier auf Zeit gespielt wird. Eine
Erklärung, die sich aufdrängt, wäre eine von Beginn an systematisch
betriebene Täuschungsstrategie, bei der das HMGU-Konzept unter falschem
Namen operativ umgesetzt wird und die Rückholungsabsicht durch
Aktionismus nur vorgetäuscht wird.
Wir fordern ein koordiniertes Vorgehen zur Rückholung des Atommülls aus
der Asse, mit einem bis zu Ende gedachten Planungsgerüst. Anhand eines
solchen Gerüstes würden Beschleunigungsmöglichkeiten überhaupt erst
erkennbar werden.
Wir verlangen, dass das BfS unter der gesetzlichen Vorgabe der
Rückholung (nach Lex Asse, §57b AtG) endlich darstellt, welche
Ressourcen an Personal und Geld, welche Technologien und welche weiteren
rechtlichen Vorgaben benötigt werden, um die Rückholung zu beschleunigen
und den Abbruch der Rückholung nicht zu riskieren.
Wir erwarten, dass ein eventueller Betreiberwechsel vom BfS auf ein
Bundesamt für Endlagerung nicht dazu führt, dass die dringend
notwendigen Arbeiten erneut verzögert werden.
Bis heute wird nicht erkennbar, dass das Bundesamt für Strahlenschutz
seinem gesetzlichen Auftrag nachkommt, den Atommüll aus der Asse
unverzüglich zurückzuholen.
Hierfür sind das Bundesumweltministerium und der Betreiber von Asse II
verantwortlich.
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