Falsche Reihenfolge bei der Auftragsvergabe

Presseerklärung des Asse 2-Koordinatioskreises anlässlich der
BGE-Auftragsvergabe für Anlagenplanung an der Asse


Asse II: Falsche Reihenfolge der BGE-Arbeitsschritte zur Rückholung –
Verstoß gegen EU-Recht droht durch Atommüll-Konditionierungsanlage und Zwischenlager mitten in FFH-Gebiet

Der Betreiber der Schachtanlage Asse II, die BGE, hat die Planung für ein Zwischenlager mit Konditionierungsanlage mit dem Hinweis vergeben, dass diese Anlagen auf der Asse errichtet werden sollen. Die unabhängigen Bürgerinitiativen im Asse II-Koordinationskreis (A2K) kritisieren die falsche Reihenfolge der Herangehensweise der BGE.

Eleonore Bischoff (WAAG) erläutert zur Geologie der Asse: „Es wurde bisher noch nicht einmal ein Baugrundgutachten für den ausgewählten Standort für die Atomanlagen auf der Asse eingeholt. Ortskundige Geologen wiesen schon vor einiger Zeit darauf hin, dass der gesamte Bereich im intensiv gestörten Zentralbereich der Asse-Salzstruktur liegt. Neben den Gefahren durch Subrosionsabsenkungen im Rötbereich sind auch die Bewegungen durch Salzaufstieg und durch Senkungen im Bereich des Bergwerkes nicht abgeschlossen.“

Auf Ereignisse in der Vergangenheit weist Peter Wypich hin: „Es ist nicht erkennbar, dass man aus den drei abgesoffenen Bergwerken an der Asse lernt. So sind beim Schacht Hedwigsburg, der etwas über 4 km vom Schacht 1 entfernt ist, Teile der gesamten oberirdischen Gebäude in einem 80 x 80 Meter breiten und 175 Meter tiefen Krater 1936 verschwunden. Will man dieses Risiko auch für das geplante Zwischenlager eingehen?“

Heike Wiegel (AufpASSEn e.V.) moniert fehlende Voraussetzungen für die Vergabe der Planung: „Der längst überfällige faire Vergleich von unterschiedlichen Zwischenlagerstandorten mit Konditionierungsanlage wurde immer noch nicht erstellt. Die Vergabe der BGE beruht auf einer politischen Basta-Entscheidung des Bundes-umweltministeriums (BMU) und wurde mit fehlerhaften Unterlagen der BGE begründet – und eben nicht auf einer sachlichen und fachlichen Ebene.“

Der Beleuchtungsbericht zum Standort des Zwischenlagers mit Konditionierungsanlage hat die bekannten Defizite bestätigt. Trotzdem wurden von keiner Stelle Konsequenzen gezogen – weder von den Entscheidungsträgern BGE und BMU, noch von der Landrätin oder der von ihr geleiteten Asse II-Begleitgruppe.

Erforderliche Konsequenzen aus der Kritik der AGO und dem Beleuchtungsbericht benennt Andreas Riekeberg: „Sehr wichtig wäre eine Anlagentrennung: Zur Sicherheit der Bevölkerung und für den sicheren Betrieb während der Rückholung sollten Konditionierungsanlage und ein Zwischenlager nicht an der Asse gebaut werden, sondern andernorts mit einem größeren Abstand zu jeglicher Wohnbebauung – mindestens vier Kilometer.“

Die BGE behauptet nun, dass sie noch keine Fakten schaffen würde. Das ist falsch, da die BGE eben keine standortunabhängige Planung zu Zwischenlager und Konditionierung in Auftrag gegeben hat, was sie durchaus hätte tun können. Auch wurde keine Berücksichtigung einer Anlagentrennung beauftragt, wie es die WTI/GNS-Studie von 2011 bereits darlegt.

Nach EU-Recht sind vor der Errichtung von Industrieanlagen mitten in einem FFH-Gebiet alle möglichen anderen Varianten zu prüfen, um eine Schädigung des FFH-Gebietes möglichst zu vermeiden. Auch diese Prüfung der alternativen Standorte fand nicht statt. Durch eine Industrieanlage mitten im FFH-Gebiet würde das FFH-Gebiet erheblich geschädigt.

Die Forderungen der unabhängigen Bürgerinitiativen im Asse II-Koordinationskreis (A2K):

• Unverzügliche Änderung des Planungsauftrages der BGE zur Planung für Zwischenlager und Konditionierungsanlage in eine standortunabhängige Planung mit Anlagentrennung. Dies bedeutet eine Planung lediglich des Pufferlagers an der Asse und die Planung einer Konditionierungsanlage und eines Zwischenlagers andernorts mit mindestens 4 km Abstand zu jeglicher Wohnbebauung.

• Berücksichtigung der seit 2011 existierenden Studie „Standortunabhängiges Konzept für die Nachqualifizierung und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle aus der Schachtanlage Asse II“ der Planungsgemeinschaft GNS/WTI. Darin wird für die Rückholung und Lagerung ein einfaches, schnelles und funktionssicheres Konzept entwickelt, das für alle Abfallströme durchgehend standardisierte Overpacks (Umverpackungen) vorsieht, die über Tage nicht mehr geöffnet werden.

• Unverzügliche faire, fachliche Suche nach einem Standort mit größeren Abständen zur Wohnbebauung – mindestens 4 km – unter Einbeziehung bundeseigener Liegenschaften.

• Unverzügliche Prüfung der alternativen Standorte zum Schutz des FFH-Gebietes und zur Einhaltung des EU-Rechts.

• Unverzügliche Erstellung von Bodengutachten zu potenziellen Standorten.

• Unverzügliche Beantragung der Rückholungsgenehmigung insbesondere von der 750 m Sohle, zur Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit.

• Nach Rückholungsgenehmigung unverzüglicher Bau des Schachtes Asse 5 zur Rückholung des Atommülls aus der Asse.

• Unverzügliche Korrektur der beiden fehlerhaften BfS-Parameterstudien (2014 + 2016) und der fehlerhaften BGE-Standortauswahl für ein Zwischenlager vom 31.05.2019.

• Ernsthafte Berücksichtigung des Minimierungsgebotes, wonach unnötige Strahlenexpositionen zu vermeiden und unvermeidbare so gering wie möglich zu halten sind. Dies bedeutet: Keine Konditionierungsanlage und auch kein Zwischenlager in unmittelbarer Nähe von Dörfern – wie an der Asse. Die Dauer-Gesamtbelastungen in der Region sind während der Rückholung und danach so gering wie möglich zu halten.


Siehe auch A2K Asse-Durchblicke https://t1p.de/asse-durchblicke11



Im Asse II – Koordinationskreis arbeiten unter anderem mit: Aktion Atommüllfreie Asse Wolfenbüttel • AufpASSEn e.V. • Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Thomas Wolfenbüttel • Jugendumweltnetzwerk Niedersachsen, AK Asse • Vahlberger Asse-Aktivisten • Wolfenbüttler AtomAusstiegsGruppe (WAAG) • sowie Einzelpersonen
_______________________________________________
Asse Mailingliste
JPBerlin – Politischer Provider
Asse@listi.jpberlin.de
https://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/asse

Presseerklärung vom 9. Februar 2022 als pdf

Be First to Comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert