Presseerklärung der BGE vom 27. März 2020 mit weiterführenden Links
Stellungnahme des Asse-II-Koordinationskreises vom 27.3.2020
Zum Bekanntwerden der Rückholungsskizze für den Atommüll aus Asse II:
BGE muss Unterlagen zu Asse II umgehend veröffentlichen!
Am 27. März wurde in der Presse eine Skizze zur Rückholung des Atommülls und zur Errichtung einer Atommüll-Verarbeitungsanlage sowie eines Langzeit-Zwischenlagers an der Asse im Landkreis Wolfenbüttel bekannt.
Der Asse II-Koordinationskreis unabhängiger Bürgerinitiativen (A2K) fordert: Die verantwortliche Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) muss alle relevanten Unterlagen dazu umgehend veröffentlichen. Es ist nicht hinnehmbar, dass diese einem Presseorgan zugespielt werden, aber der betroffenen Bevölkerung vorenthalten werden.
Der A2K kritisiert weiterhin die falsche Reihenfolge der BGE-Bearbeitung zum Thema Zwischenlager. Es werden mögliche Zwischenlagerstandorte öffentlich gemacht, ohne einen fairen Vergleich dazu vorzustellen, der auch Asse-ferne Standorte mit ausreichendem Abstand zu Wohnbebauung umfassen müsste.
Bei der Abstandsfrage müssen auch Störfälle berücksichtigt werden, insbesondere durch Brand. Eine Studie des BfS hatte gezeigt, dass im Fall eines Brandes mit Radioaktivitätsfreisetzung eine wesentliche Abnahme der radioaktiven Belastung der Anwohner erst bei einem Abstand von mehr als vier Kilometern von der Anlage zu erwarten ist.
Auch ist die Frage offen, ob die Planungen der BGE zur Rückholung überhaupt rechtssicher sind. Entscheidend dafür sind das Strahlenschutz-Recht und das Bergrecht. Nach geltender Rechtslage darf die Rückholung des Atommülls nur dann in Angriff genommen werden, wenn das Strahlenschutz-Recht sie notwendig macht. Und das Bergrecht bestimmt, welche Baumaßnahmen unter Tage überhaupt zulässig sind. Sowohl die gegenwärtig gültige Strahlenschutzverordnung als auch das aktuelle Bergrecht stellen unseres Erachtens eine Rückholung des Atommülls aus Asse II in Frage – dies sollte bei der Rückholungsplanung berücksichtigt sein.
Die BGE hat den Rückholungsplan nun online gestellt.
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