Fehlerhafte Entscheidung „Zwischenlager an der Asse“

Mit zwei umfangreichen Dokumenten wenden sich Heike Wiegel Vorstandsmitglied vom Verein aufpASSEn e.V. und Manfred Kramer von den Vahlberger Asse Aktivisten (VAA) an die Experten des „Beleuchtungsauftrages“ zur Überprüfung der BGE-Entscheidung für neue Atomanlagen an der Asse und an das BMU, NMU, BGE, A2B. Sie stellen die Argumente dar, die gegen die Entscheidung sprechen, ein Atommüll-Zwischenlager samt Konditionierungsanlage an der Asse zu errichten.

  1. Bis heute verweigert der Betreiber der Schachtanlage Asse II den geforderten fairen Vergleich von konkreten Zwischenlagerstandorten nach dem BfS-Kriterienbericht. Hierzu würde der Vergleich von  Asse-nahen mit auch mindestens zwei konkreten Asse-fernen Zwischenlagerstandorten gehören, die größere Abständen von mindestens vier Kilometern zur Wohnbebauung aufweisen. Auch würde die Betrachtung bundeseigener Liegenschaften wie z.B. Truppenübungsplätze und Bunker dazu gehören. 
  2. Statt einen fairen Vergleich zu liefern, begründen das Bundesumweltministerium und die BGE ihre Entscheidung für ein Zwischenlager an der Asse im Wesentlichen mit der fehlerhaften „Parameterstudie“ aus dem Jahr 2014. Die fehlerhafte Erstellung dieser Studie, die einen Vergleich zwischen Atommüll-Transporten und einer Lagerung nur bezüglich der Direktstrahlung vornimmt, erfolgte aufgrund einer politischen Vereinbarung zwischen dem Umweltministerien des  Bundes und des Landes Niedersachsen, dem Betreiber von Asse II und Landrätin Steinbrügge.
    „Die Bürger*innen werden durch diese Vereinbarung über die Unterschlagung der wesentlichen radioaktiven Ableitungen eines Zwischenlagers und einer Atommüll-Konditionierungsanlage getäuscht und somit betrogen“, beklagt Heike Wiegel.
  3. Die Wissenschaftler der Begleitgruppe (Arbeitsgruppe Option Rückholung, AGO) haben schon längst die Fehler der Standortentscheidung an der Asse nachvollziehbar dargelegt, ohne dass auf ihre Kritik substanziell reagiert worden ist. Stattdessen haben nun wiederum BMU, NMU, Betreiber und Landrätin sich auf neue Wissenschaftler geeinigt, die ihre Entscheidung zum Zwischenlager beurteilen sollen. „Hier wird versucht etwas rechtfertigen zu lassen, was nicht zu rechtfertigen ist,“  lautet die Einschätzung dieses Vorgangs durch
    Andreas Riekeberg.
  4. Noch bevor über die Genehmigung der Rückholung entschieden wird, soll ein Zwischenlager mit Konditionierungsanlage an der Asse entstehen. Wird der Atommüll nicht aus Asse II zurück geholt, dann wird dieses neuste Lager mit Konditionierungsanlage wohl kaum leer stehen bleiben. Es ist nicht zu erkennen, wie eine von manchen Akteuren ins Spiel gebrachte vertragliche Beschränkung der Anlage vor Gerichten Bestand haben könnte.
  5. Die Bewohner*innen der Asse Region, besonders die Ortschaften Remlingen, Wittmar, Groß Vahlberg, Klein Vahlberg und Mönchevahlberg sind seit Jahrzehnten den Belastungen von Asse II ausgesetzt. Durch die Rückholung, ein Pufferlager und Transportbereitstellungslager werden sich ohnehin schon erhebliche zusätzliche radioaktive Belastungen ergeben.
    Alle weiteren Anlagen wie Zwischenlager und Konditionierungsanlage, die noch einmal zusätzliche Belastungen mit sich bringen würden, müssen nicht notwendigerweise an der Asse errichtet werden. Außerdem würde eine Errichtung dieser Anlage an der Asse die Geschwindigkeit der Rückholung des Atommülls reduzieren, da ihre radioaktiven Ableitungen zur maximal zulässigen Gesamtbelastung hinzugerechnet werden müssten. Manfred Kramer fragt die Verantwortlichen in Peine, Hannover und Berlin: „Warum sollten die Bürger*innen der Asse-Region, die schon seit 1967, also seit dem Beginn der Einlagerung von Atommüll erhebliche radioaktiven Belastungen ertragen mussten, das Zwischenlager mit Konditionierungsanlage auch noch ertragen müssen?“

Eine Zusammenfassung der A2K-Kritik am BGE-Rückholungsplan mit der politisch entschiedenen Standortbestimmung eines Zwischenlagers an der Asse finden sie auch in unserer Publikation „Asse Durchblicke“ Nr. 11: https://t1p.de/asse-durchblicke11

Pressseerklärung vom 22.7.2021

Beleuchtungsauftrag?

Hintergrundinformationen zur Presseerklärung:

Offener Brief an die Experten des „Beleuchtungsauftrags“

Vorschlag, Jürgen Wiegel als Experten hinzuzuziehen

Hinweise und Fakten zum Beleuchtungsauftrag von J. Wiegel

Mappe zur rechtlichen Beurteilung der Rückholung

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