Der Asse II-Koordinationskreis hat 12 Aufgabenstellungen für die neue Geschäftsführung der BGE, aktuell Betreiberin der Atommüll-Schachtanlage Asse II, formuliert. Das Aufgabenheft wurde der neuen Geschäftsführerin Frau Graffunder am 13.6.24 auf der BGE-Veranstaltung in Schöppenstedt übergeben.
Drei der Aufgabenstellungen beziehen sich auf den Umgang mit dem Laugenzufluss in die Schachtanlage. Zur Frage der Notfallplanung: 1.) Eine seriöse Notfallplanung muss auf die lange Aufrechterhaltung der Trockenheit des Bergwerkes ausgerichtet sein und die BGE muss unverzüglich den Kriterienkatalog veröffentlichen, in dem definiert wird, in welchen Fällen die Rückholung abgebrochen wird.
Wir fragen die BGE: 2.) was erfolgte eigentlich seit 2017 im Bereich der Hauptauffangstelle (658-m-Sohle) an Wartungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten? Die BGE soll darlegen, welche Maßnahmen zur Überprüfung der Laugenzuflüsse in den Einlagerungskammern auf der 750-m-Sohle ergriffen wurden und werden. 3.) Die BGE muss Konsequenzenanalysen veröffentlichen, die darstellen, welche radiologischen und bergtechnischen Belastungen und Auswirkungen es zur Folge hätte, wenn Asse II absäuft.
Ebenfalls drei Aufgabenstellungen zum Thema Rückholung: 4.) Die BGE muss unverzüglich die Anträge zur Rückholung allen Atommülls und allen chemotoxischen Mülls aus allen Einlagerungskammern stellen. 5.) Fehlerhafte Unterlagen müssen endlich korrigiert werden, der Beleuchtungsbericht und die AGO-Stellungnahmen haben hier viele Mängel benannt. 6) Die BGE muss unverzüglich den Antrag zum Abteufen eines Schachtes Asse 5 stellen.
Weiterhin muss die BGE 7.) die Sohlenbereiche der Einlagerungskammern auf der 750-m-Sohle anbohren, um festzustellen, ob und inwieweit die Sohlen der Einlagerungskammern durchfeuchtet sind, und sie muss überprüfen, ob sich Lauge in den Einlagerungskammern aufstaut.
Die BGE wird 8.) aufgefordert ihre Blockadehaltung bezüglich der Suche eines alternativen Zwischenlager-Standortes aufzugeben. Sie muss ein Zwischenlager-Standort suchen, der vier Kilometer Abstand zu jeglichen Ortschaften hat.
9.) Die BGE muss in Umweltschutzgebieten (LSG, NSG, FFH-Gebiet) in der Asse und im Naherholungsgebiet Asse alles unterlassen, was auch an anderer Stelle erledigt werden kann. Sie soll 10.) das Original-Bodengutachten der Fremdfirma veröffentlichen, 11.) die Umgebungsüberwachung ausweiten auf die detaillierte Dokumentation der Belastungen durch radioaktiven Kohlenstoff (C14) und radioaktiven Wasserstoff. Zudem soll sie jährlich eine öffentliche Sitzung zur Umgebungsüberwachung durchführen.
Schließlich muss die BGE 12.) den Klimawandel endlich ernst nehmen, d.h. die guten Ackerböden in der Asse nicht mit Anlagen versiegeln, die auch anderswo stehen können.
Im Aufgabenheft finden sich außer den Erläuterungen zu den oben genannten Punkten auch Beiträge der beiden Samtgemeinde-Bürgermeister Marco Kelb (SG Sickte) und Dirk Neumann (SG Elm-Asse).
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