Veranstaltung am 4. Juni in Remlingen:
Asse-Bevölkerung wurde schon einmal belogen
Forderung: Fairer und nachvollziehbarer Vergleich von Zwischenlagerstandorten
Wer Transparenz, Nachvollziehbarkeit und vertrauensbildende Maßnahmen immer wieder in den Mund nimmt, der muss auch danach handeln. Diese Kriterien müssen dann auch beim Vergleich von Zwischenlagerstandorten gelten.
In der Asse II Begleitgruppe wurde der vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erstellte Kriterienkatalog zur Auswahl von Zwischenlagerstandorten diskutiert und durch Experten der Asse II Begleitgruppe ergänzt. Gemeinsam haben sich die Behörden und Ministerien mit den Mitgliedern der Asse II Begleitgruppe auf diesen Kriterienkatalog im Sommer 2013 geeinigt. Dabei geht es um viel mehr als nur um das eine Kriterium Strahlenbelastung. Es geht für die in unmittelbarer Nähe lebenden Menschen um Lebensqualität.
Insgesamt sollen 19 Bewertungskriterien verglichen werden: Störfallrisiko, Erschließung, Flächenangebot, Baugrund, Strahlenschutz, Naturgefahren, Einwirkungen von außen, Bau- + Umweltrecht, Grundstückserwerb, Kultur- + Sachgüter, Erholung, Landschaftsbild, Lebensräume mit Schutzstatus, Vernetzungsräume + Waldlebensräume, Gewässer, Boden, Rohstoffe, Flächenverbrauch und Grundwasser. Unter den 19 Bewertungskriterien sind noch insgesamt 45 Bewertungsgrößen zu berücksichtigen. Unter anderen spielen z.B. auch die Siedlungsnähe – der Abstand zum Zwischenlager, Transporte, Bergsenkungen, Tragfähigkeit, Naturschutz, Eigentumsverhältnisse, Waldbestand, Bodengüte, Landwirtschaftliche Nutzung und zusätzliche Versiegelung eine wesentliche Rolle. Den vielfältigen Themen, die in dem Kriterienkatalog enthalten sind, kann man entnehmen, dass es eben auch um Lebensqualität der Kommunen geht, die in der Nähe eines Zwischenlagers liegen.
AufpASSEn erwartet von BfS und Bundesumweltministerium (BMUB) einen fairen, nachvollziehbaren Vergleich von Zwischenlagerstandorten nach dem gesamten Kriterienkatalog. Hierzu gehören neben Asse-nahen Standorten eben auch Asse-ferne Zwischenlagerstandorte, die aber einen Mindestabstand von 4 km bis zur Wohnbebauung haben. Egal für welcheKommune auch immer, der Abstand zur Wohnbebauung spielt eine wesentliche Rolle für das Wohlfühlgefühl der Bürger/innen, die in der Nähe eines Zwischenlagers wohnen und für die Akzeptanz des Zwischenlagers.
Nicht zu vergessen bietet gerade bei Störfällen nur ein möglichst großer Abstand zur Wohnbebauung mehr Sicherheit. Je weiter weg von der Wohnbebauung, desto sicherer für die Bevölkerung, denn die Strahlenbelastung nimmt im Quadrat ab, d.h. bei einem doppelten Abstand ist die Belastung nur noch ein Viertel so groß. Gerade bei Störfällen spielt der Abstand eine besondere Rolle, da jedes Zwischenlager im Normalbetrieb die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung einhalten muss.
Die Forderung neben den Asse-nahen Zwischenlagerstandorten auch zwei Asse-ferne Zwischenlagerstandorte mit einem Mindestabstand von 4 km bis zur Wohnbebauung zu vergleichen, versucht das BfS / BMUB mit einem theoretischen Vergleich, der nur die Strahlenbelastung aus der Direktstrahlung betrachtet, zu umgehen. Dieser Vergleich ist auch noch ohne Störfallzenario und ohne Ausbreitungsberechnung der Ableitungen.
Der Zwischenlagerstandortvergleich des BfS / BMUB, nur mit dem Kriterium Direktstrahlung, kann den Vergleich nach Kriterienkatalog mit den 45 Bewertungsgrößen zwischen Asse-fernen Standorten mit mindestens 4km Abstand zur Wohnbebauung und Asse-nahen Standorten nicht ersetzen.
Wir erwarten fachliche, sachliche, nachvollziehbare Argumente. Eine Entscheidung des BfS / BMUB ohne einen fairen Zwischenlagervergleich kann nicht hingenommen werden. Für die Abwägung müssen alle Kriterien aus dem Kriterienkatalog berücksichtigt werden.
Die Bevölkerung um die Asse, die schon einmal belogen wurde, hat es verdient, dass der Vergleich von Zwischenlagerstandorten fair durchgeführt und die beste Lösung umgesetzt wird.
Die nächste aufpASSEn Info – Veranstaltung findet zu diesem Thema am
Donnerstag, den 04.06.2015
um 19 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus /Gaststätte Zum Asseblick, Asseweg 20, 38319 Remlingen statt.
Pressemitteilung von AufpASSEn e.V. vom 30.4.2015
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