Deshalb gehört ein Langzeitlager nicht auf die Asse:

  • weil es zu nah an Ortschaften stünde (laut BfS-Störfallstudie nehmen die Belastungen erst ab 4 km Abstand deutlich ab). Ein größerer Abstand bedeutet immer eine größere Sicherheit!
  • weil es kein Endlager gibt und eine Suche nach einem solchen Lager voraussichtlich erst nach Abschluss einer endgültigen Festlegung eines Endlagerstandortes für den hochradioaktiven Atommüll (HAW) geben wird. Hierfür rechnen Experten noch mit über 20 Jahren.
  • weil Bunker- und Tunnelanlagen grundsätzlich sicherer sind, als oberirdische Anlagen, da sie miltärisch oder terroristisch schwerer angreifbar sind.
  • weil es auf dem maroden Berg (Berschadensgebiet) stehen würde, in dem ein Absaufen der Schachtanlage Asse II mit unabschätzbaren geologischen Folgen droht, was einen Einsturz des gesamten Geländes (Tagebruch) zur Folge haben könnte, wie in Hedwigburg bei Neindorf geschehen.
  • weil die Asse aufgrund ihrer vielfältigen und teilweise einmaligen Flora und Fauna ein Landschaftsschutz-, FFH- und Natura-2000-Gebiet ist, mit Naturschutzgebiet und Biotopen.
  • weil esdurch die Versiegelung von über 8 Hektar Flächen auf der Asse bei Starkregen zu Überschwemmungen in umliegenden Ortschaften kommen kann und weil außerdem gute Ackerböden des Nahrungserzeugung entzogen werden.,
  • weil das Öffnen der Atommüllfässer zur exakten Bestimmung des Inhalts (Charakterisierung) erhebliche zusätzliche radioaktive Belastungen freisetzen würde.
  • weil eine Probenahme an zerstörten Atommüllfässern und die Umverpackung von Atommüllfässern auch unten im Bergwerk (unter Tage) erfolgen können.
  • weil man für einen zügigen Abtransport des Atommülls aus der Asse nur ein hundertstel der Fläche benötigt, die ein Landzeitlager auf der Asse brauchen würde.
  • weil ein sicherer Abtransport des Atommülls über den vorhandenen Eisenbahnanschluss ohne große Probleme erfolgen kann.
  • weil bei der Standortentscheidung der BGE für ein Langzeitlagerl auf der Asse wesentliche radioaktive Belastungen (u.a. MAW) nicht beachtet wurden.

Wann gehen BMU und BGE endlich fair mit der Asse-Region um?

Der Runde Tisch Asse II der Samtgemeinde Elm-Asse fordert,
die Standortentscheidung für ein Langzeitlager zu revidieren und einen Vergleich von geeigneten sicheren Standorten für ein Langzeitlager durchzuführen und
die Asse-Region nicht weiter auf mögliche radioaktive und sonstige Belastungen im Unklaren zu lassen
(Konsequenzenanalysen).

Runder Tisch Asse II – 22. August 2024

Der Runde Tisch Asse II der Samtgemeinde Elm-Asse wurde am 12.6.2024 gegründet. Im Runden Tisch Asse II arbeiten zusammen: der SG-Bürgermeister, Orts-Bürgermeister, Asse-II-Beirat der SG Elm-Asse, Ratsmitglieder, Asse-II-Koordinationskreis (A2K), Aufpassen e.V., Vahlberger Asse-Aktivisten (VAA), Verbände NABU, BUND, LBU, HVA.

Download der Forderungen des Runden Tischs Asse II

Ein Kommentar

  1. Peter said:

    Wie verlässlich ist das Plutonium-Inventar der Asse II?
    Die Angabe von ca. 28–30 kg Plutonium in der Schachtanlage Asse II ist keine gesicherte Messgröße, sondern eine Schätzung auf Basis unvollständiger Selbstdeklarationen der Abfallerzeuger aus den 1960er- und 1970er-Jahren. Die tatsächliche Menge könnte sowohl deutlich höher als auch in ihrer Isotopenverteilung anders zusammengesetzt sein als offiziell angegeben. Alle zuständigen Institutionen — BfS, BGE und BASE — räumen substanzielle Unsicherheiten ein, insbesondere für Alpha-Strahler wie Pu-239. Die reale Menge wird erst bei der geplanten Rückholung verifizierbar sein, die frühestens in den 2030er-Jahren beginnen soll. International betrachtet ist die Asse kein Einzelfall: Praktisch alle vor 1980 betriebenen Atommülllager weltweit weisen vergleichbare Inventarunsicherheiten auf.
    Woher die Plutonium-Zahlen stammen — und warum sie fragwürdig sind
    Die Inventardaten der Asse II gehen auf die sogenannte Einlagerungsdatenbank zurück, die aus Begleitscheinen und Deklarationsformularen der Abfallerzeuger zusammengestellt wurde. Die GSF (Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung, später Helmholtz Zentrum München) betrieb die Asse von 1965 bis 2008 — allerdings nicht unter dem Atomgesetz, sondern unter Bergrecht als „Forschungsbergwerk”. Diese regulatorische Einordnung hatte weitreichende Konsequenzen: Die strengen Dokumentations- und Kontrollpflichten des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung galten nicht direkt.
    Die Plutonium-Angaben basieren auf drei Methoden von sehr unterschiedlicher Zuverlässigkeit. Erstens Prozesswissen (Herkunftskenntnisse über die abfallerzeugenden Prozesse), zweitens Dosisleistungsmessungen an der Außenseite der Fässer und drittens Skalierungsfaktoren, die gemessene Gamma-Strahler auf schwer messbare Alpha-Strahler wie Pu-239 umrechnen. Das zentrale Problem: Pu-239 als Alpha-Strahler ist durch Behälterwände hindurch praktisch nicht direkt messbar. Die Deklarationen beruhten daher im Wesentlichen auf Berechnungen und Schätzungen der Abfallerzeuger selbst — ohne unabhängige Verifikation.
    Die Hauptlieferanten des plutoniumhaltigen Abfalls waren das Kernforschungszentrum Karlsruhe (KfK), die Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK), die Kernforschungsanlage Jülich (KFA) und weitere Forschungseinrichtungen. Die ca. 1.293 Fässer mittelradioaktiven Abfalls (MAW) in Kammer 8a auf der 511-Meter-Sohle enthalten den Großteil des Plutonium-Inventars. Hierbei ist eine wichtige Unterscheidung zu beachten: Die häufig zitierte Zahl von ~28 kg bezieht sich möglicherweise auf das gesamte Plutonium (alle Isotope einschließlich Pu-240, Pu-241 etc.) oder sogar auf die gesamten Transurane, während das deklarierte Pu-239 allein bei etwa 11 kg liegen könnte. Diese Begriffsunschärfe ist selbst Teil des Dokumentationsproblems.
    Systematische Erfassungslücken der Einlagerungszeit 1967–1978
    Die Dokumentationslage aus der Einlagerungszeit ist nach übereinstimmender Bewertung aller beteiligten Institutionen gravierend defizitär. Das System beruhte auf Eigenerklärungen der Abfallverursacher, und die GSF als Betreiberin akzeptierte diese Deklarationen weitgehend ohne Prüfung. Eine systematische Produktkontrolle — also die unabhängige Überprüfung des deklarierten Inhalts von Abfallgebinden — fand nach modernen Maßstäben nicht statt.
    Die dokumentierten Probleme sind vielfältig und schwerwiegend:
    ∙ Fehlende oder lückenhafte Begleitscheine: Für einen erheblichen Anteil der Gebinde existieren nur unvollständige Unterlagen. Manche Lieferdokumente sind verschollen.
    ∙ Diskrepanzen bei Gebindezahlen: Zwischen der Zahl angelieferter und eingelagerter Gebinde bestehen Abweichungen, die nie vollständig aufgeklärt wurden.
    ∙ Einlagerungstechnik: Schwachradioaktive Fässer wurden per „Abkipptechnik” in die Kammern gestürzt — eine individuelle Nachverfolgung einzelner Gebinde war danach unmöglich.
    ∙ Verletzung von Annahmebedingungen: Es gibt Hinweise, dass Gebinde mit höherer Aktivität als deklariert, mit abweichenden Abfallformen oder sogar mit flüssigen Inhalten eingelagert wurden.
    ∙ Nachtlieferungen und Sondervereinbarungen: Medienberichte dokumentierten Einlagerungen außerhalb regulärer Betriebszeiten und Sonderabsprachen mit reduzierter Dokumentation.
    Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Niedersächsischen Landtags (ca. 2009–2012) bestätigte systematisches Versagen bei der Aufsicht. Die Landesbergbehörde LBEG hatte ihre regulatorischen Pflichten nicht angemessen wahrgenommen, und die GSF hatte nicht alle Abfalllieferungen ordnungsgemäß dokumentiert.
    Die BfS-Faktenerhebung 2009/2010 offenbarte das Ausmaß der Unsicherheit
    Als das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 1. Januar 2009 die Betreiberverantwortung übernahm, initiierte es eine umfassende Faktenerhebung. Dabei wurden systematisch alle verfügbaren Quellen abgeglichen: Lieferscheine, Einlagerungsprotokolle, Korrespondenz zwischen GSF und Abfallerzeugern, interne GSF-Dokumente und Aufzeichnungen der abfallerzeugenden Anlagen.
    Die Ergebnisse bestätigten die Größenordnung des deklarierten Inventars, identifizierten jedoch signifikante Probleme. Die Faktenerhebung deckte Inkonsistenzen zwischen verschiedenen Datenquellen auf — Einlagerungsdatenbank, Lieferdokumentation und Aufzeichnungen der Abfallerzeuger stimmten nicht immer überein. Für bestimmte Abfallströme fehlten nuklidspezifische Deklarationen vollständig; manche Gebinde hatten nur Angaben zur Gesamtaktivität oder Dosisleistung, ohne Aufschlüsselung nach Einzelnukliden.
    Für das Plutonium-Inventar speziell kam die Faktenerhebung zu dem Schluss, dass die deklarierte Menge als „Best Estimate” auf Basis der verfügbaren Dokumentation” zu verstehen sei — ausdrücklich nicht als verifizierte Messgröße. Die Unsicherheiten für Alpha-Strahler wurden als besonders hoch eingestuft. Während für Gamma-Strahler wie Cs-137 und Co-60 die Unsicherheiten moderater sind (da diese zumindest prinzipiell von außen messbar waren), liegt die Unsicherheitsbandbreite für Pu-239 nach kritischen Analysen bei einem Faktor 2 bis möglicherweise 10 gegenüber den deklarierten Werten — wobei eine Unterschätzung wahrscheinlicher ist als eine Überschätzung, da Abfallerzeuger tendenziell Anreize hatten, Aktivitäten niedrig zu deklarieren, um Entsorgungskosten zu minimieren.
    Warum eine nachträgliche Verifizierung faktisch unmöglich ist
    Mehrere technische Ansätze wurden unternommen, um das tatsächliche Inventar zumindest annäherungsweise zu verifizieren — alle stießen an fundamentale physikalische Grenzen.
    Kamerainspektionen durch Bohrlöcher in Einlagerungskammern zeigten den physischen Zustand der Fässer: fortgeschrittene Korrosion, Salzlösungsansammlungen und strukturellen Verfall von Gebinden. Diese Inspektionen liefern jedoch keinerlei Informationen über den Nuklidinhalt. Gamma-Bohrlochmessungen (Gammasonden) konnten Dosisleistungsprofile und die räumliche Verteilung von Gamma-Aktivität erfassen, sind aber für Pu-239 als reinen Alpha-Strahler mit vernachlässigbarer Gammastrahlung praktisch blind. Plutonium lässt sich aus Gamma-Messungen nur indirekt über Begleitnuklide ableiten — wenn die Zusammensetzung des Abfallstroms bekannt ist, was gerade die offene Frage ist.
    Salzlaugenanalysen aus dem seit 1988 bekannten Laugenzutritt (ca. 12 m³ pro Tag) geben Hinweise auf mobilisierte Nuklide, wobei Pu-239 bisher nicht in signifikanten Konzentrationen nachgewiesen wurde — was aber eher auf die geringe Löslichkeit von Plutonium in hochsalinaren Laugen zurückzuführen ist als auf die Abwesenheit größerer Mengen. Bohrkernproben aus dem umgebenden Salzgestein liefern ebenfalls nur begrenzte Rückschlüsse.
    Das grundlegende Dilemma: Die Einlagerungskammern sind mit Salz verfüllt und durch Gebirgsdruck verschlossen. Direkter Zugang zu einzelnen Abfallgebinden ist ohne die geplante Rückholung nicht möglich. Die Degradation der Fässer, Salzkriechen und Laugenkontakt haben die Abfälle in einen Zustand versetzt, der auch bei einer Rückholung eine individuelle Zuordnung zu ursprünglichen Deklarationen extrem erschweren wird.
    Was die Institutionen offiziell sagen — und wo die Zahlen divergieren
    Die institutionelle Landschaft hat sich mehrfach verschoben: Die GSF/Helmholtz Zentrum München betrieb die Asse bis 2008, das BfS übernahm 2009, seit 2017 ist die BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) Betreiberin, überwacht vom BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung). Jede Institution hat in unterschiedlichen Kontexten Inventarzahlen publiziert, was zur Verwirrung beiträgt.
    Die Gesamtaktivität zum Zeitpunkt der Einlagerung wird offiziell mit ca. 2,6–3,1 × 10¹⁵ Bq angegeben. Für Plutonium existieren verschiedene Referenzzahlen: Die deklarierte Menge an Pu-239 allein liegt bei etwa 11 kg, während ca. 28 kg für Gesamtplutonium (alle Isotope) oder für die Summe der Transuranelemente genannt werden. Die in der Fragestellung genannten 28–30 kg dürften sich auf diese breitere Kategorie beziehen.
    Alle drei aktuell zuständigen Institutionen (BGE, BASE, BfS-Archiv) betonen, dass diese Zahlen erhebliche Unsicherheitsmargen tragen. Eine offizielle Angabe eines Minimum-Maximum-Bereichs speziell für Pu-239 in Form einer publizierten Bandbreite ist nach verfügbaren Quellen nicht eindeutig dokumentiert — die Institutionen formulieren eher qualitativ, dass „signifikante Unsicherheiten” bestehen. Die Lex Asse von 2013, die die Rückholung gesetzlich festschrieb, war implizit auch ein Eingeständnis, dass nur die physische Bergung eine zuverlässige Inventarcharakterisierung ermöglichen wird.
    Kritiker halten eine deutliche Unterschätzung für wahrscheinlich
    Die prominenteste kritische Stimme ist Dr. Helmut Hirsch, ein unabhängiger Nuklearexperte, der in Gutachten für Umweltorganisationen und Oppositionsparteien argumentierte, dass das tatsächliche Alpha-Strahler-Inventar um den Faktor 2 bis 10 über den deklarierten Werten liegen könnte. Seine Argumentation stützt sich auf die inadäquaten Messmethoden der 1960er/70er-Jahre, die fehlende Produktkontrolle und ökonomische Anreize zur Unterdeklaration.
    Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland), Greenpeace und die lokale Bürgerinitiative Asse-II-Koordinationskreis vertreten konsistent die Position, dass die offiziellen Inventarzahlen eine Untergrenze darstellen. Das Öko-Institut (Institut für angewandte Ökologie) kam in Bewertungen für das BfS zu dem Schluss, dass die Inventarunsicherheiten eine verlässliche Langzeitsicherheitsbewertung unmöglich machen — ein Argument, das die Rückholungsentscheidung mit untermauerte. Im Bundestag stellten insbesondere die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke wiederholt Kleine Anfragen zur Inventarzuverlässigkeit (u.a. Drucksachen der 16., 17. und 19. Wahlperiode). Die Bundesregierung verwies in ihren Antworten auf die BfS-Daten und räumte Unsicherheiten ein, verteidigte aber die grundsätzliche Belastbarkeit der Größenordnungen.
    Ein zusätzlicher Aspekt betrifft die im Raum Wolfenbüttel/Remlingen beobachtete erhöhte Leukämierate (sog. Asse-Leukämiecluster), die ab ca. 2010 öffentlich diskutiert wurde. Obwohl ein kausaler Zusammenhang nicht nachgewiesen ist, verstärkte diese Beobachtung den öffentlichen Verdacht, dass das radiologische Gefährdungspotenzial der Asse unterschätzt wird.
    International ist das Problem weit verbreitet
    Asse II ist kein Einzelfall. Praktisch jedes vor 1980 in Betrieb genommene Atommülllager weltweit leidet unter vergleichbaren Inventarunsicherheiten:
    ∙ West Valley, New York (USA, 1963–1972): Die dortige State-Licensed Disposal Area enthält schlecht dokumentiertes TRU-Abfallmaterial. Inventarrekonstruktionen mussten jahrzehntelang nachgeholt werden. Wassereinbrüche in Lagergräben verschärften die Situation analog zur Asse.
    ∙ Beatty, Nevada (USA, 1962–1992): Minimale Aufzeichnungen in den Frühphasen, Fälle von falsch deklariertem oder transuranem Abfall an einem nur für schwachradioaktives Material lizenzierten Standort. 1979 vorübergehend geschlossen wegen regulatorischer Verstöße.
    ∙ Drigg/LLWR, UK (ab 1959): Die in unausgekleidete Gräben gekippten Abfälle der Periode 1959–1988 haben ein Inventar mit erheblichen Unsicherheiten, insbesondere bei langlebigen Nukliden. Erst ab 1988 (Betonvaults) verbesserte sich die Dokumentation grundlegend.
    ∙ Centre de la Manche, Frankreich (1969–1994): Ähnliche Dokumentationslücken in der Frühphase, später Entdeckung von Tritium im Grundwasser. ANDRA musste das historische Inventar aufwendig rekonstruieren.
    ∙ Maxey Flat, Kentucky (USA, 1963–1977) und Hanford, Washington (USA) zeigen noch extremere Fälle unbekannter Inventare.
    Die Grundursachen sind überall identisch: fehlende oder schwache Abfallannahmekritierien, Selbstdeklaration ohne unabhängige Kontrolle, rudimentäre Aufzeichnungssysteme und eine kulturelle Haltung, die Endlagerung als nachrangiges Entsorgungsproblem behandelte. Was die Asse von diesen internationalen Fällen unterscheidet, ist die Kombination aus Inventarunsicherheit und akuter geologischer Instabilität (Laugenzutritt, Gebirgsmechanik), die eine Rückholung erzwingt — und damit präzise Inventarkenntnis operativ notwendig macht.
    Fazit: Eine Schätzung mit großer Unschärfe
    Die Angabe von ~28–30 kg Plutonium in der Asse II ist keine belastbare Messgröße, sondern eine auf Selbstdeklarationen gestützte Näherung mit substanzieller Unsicherheit. Die Evidenz legt nahe, dass die reale Menge mit erheblicher Wahrscheinlichkeit höher liegt als deklariert — die kritischsten Schätzungen halten einen Faktor 2–10 für möglich, wobei ein Faktor 2–3 nach den verfügbaren Indizien am plausibelsten erscheint. Eine niedrigere Menge als deklariert ist theoretisch möglich, aber aus den strukturellen Anreizen heraus weniger wahrscheinlich. Die Begriffsverwirrung zwischen „Pu-239 allein” (~11 kg deklariert) und „Gesamtplutonium/Transurane” (~28 kg) verschärft die Unsicherheit zusätzlich.
    Die drei entscheidenden Erkenntnisse: Erstens war das Kontrollregime während der Einlagerung strukturell unzureichend — Bergrecht statt Atomrecht, keine Produktkontrolle, keine unabhängige Verifizierung. Zweitens ist eine nachträgliche technische Überprüfung mit den verfügbaren Methoden für Alpha-Strahler wie Pu-239 physikalisch unmöglich, solange die Abfälle nicht geborgen sind. Drittens ist dieses Problem kein deutsches Spezifikum, sondern ein universelles Erbe der frühen Atomära — was die Dimension des Problems nicht verringert, aber kontextualisiert. Die einzige Möglichkeit, das tatsächliche Inventar zu bestimmen, wird die Rückholung selbst sein — ein Projekt, das Jahrzehnte dauern und Milliarden kosten wird.

    Und Russland hätte von 1967 bis 1977 natürlich ein Interesse daran haben können seinen Partner mit Atomwaffen auszustatten. Plutonium 239 ist übrigens hochgradig gesundheitsschädlich noch schlimmer als alles andere bei weitem und strahlt nicht aus den Fässern wenn sie verschlossen sind. Weil es ist ein alpha Strahler. Ich hoffe die Welt geht diesen Deal ANDRA nicht ein wenn das rauskommt sieht es schlecht aus.

    6. April 2026
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