Kein fairer Standortvergleich?

Kommt der vollständige Vergleich zum Zwischenlagerstandort nicht?

 

Das ist das Hauptthema der nächsten AufpASSEn – Veranstaltung zur Rückholung des Atommülls am

Donnerstag, 19. März 2015
19 Uhr in der AWO-Begegnungsstätte im Schöppenstedter Rathaus.

Die Rückholung des Atommülls aus dem Schacht Asse II ist im Atomgesetz verankert. Nun muss ein Standort für ein Zwischenlager für den Atommüll gefunden werden, welches Sicherheit auf lange Zeit bietet.

Im Landkreis Wolfenbüttel wurde hierzu gemeinsam mit dem Betreiber (BfS), der Asse II Begleitgruppe und mit den kritischen Wissenschaftlern (AGO), die die Begleitgruppe beraten, ein Kriterienkatalog zum Vergleich von möglichen Zwischenlagerstandorten beschlossen. Doch das BfS wendet diesen Kriterienkatalog nicht vollständig fach- und sachgerecht an, sondern will nur Asse-nahe Standorte vergleichen, mit einem Abstand zur Wohnbebauung von 0,5 bis 1 km. So werden aber alle Bewertungskriterien annähernd die gleichen Ergebnisse bringen, was einer Standortbestimmung gleich kommt. Das kann in der Bevölkerung vor Ort keine Akzeptanz geben. Entscheidend für die Sicherheit bei einem Zwischenlager mit daraus resultierender Freisetzung von radioaktiven Stoffen ist der Abstand zur Wohnbebauung. Und das sowohl im Regelbetrieb und erst recht bei einer Störfallbetrachtung.
Deshalb fordert die Asse II Begleitgruppe, dass mindestens zwei Asse-ferne Standorte, mit Abständen von 4 bis 6 km von dem Zwischenlager bis zur Wohnbebauung in diesen Vergleich einfließen. Hierbei sollen Bundesliegenschaften (ehemalige Militärgebiete, Bunkersysteme) berücksichtigt werden, deren Vorteil auch in geklärten Eigentumsverhältnissen liegt.
Seit geraumer Zeit werden anscheinend vom BfS mehr Behauptungen statt eines vollständigen, nachvollziehbaren Zwischenlagervergleiches aufgestellt. Bei Schacht Konrad hatte das BfS zu erst gar keine Transporte berücksichtigt, aber bei Asse II soll das Thema Transporte auf einmal ein entscheidendes Kriterium sein. Gern wird das Minimierungsgebot der Strahlenbelastung vom BfS genannt. Dies gilt jedoch nicht nur für die Mitarbeiter, sondern auch für die Bevölkerung, die in der Nähe eines Zwischenlagers wohnt. Immer häufiger werden auch wirtschaftliche Aspekte als Entscheidungskriterium angeführt. Der Vorrang der Wirtschaftlichkeit ist jedoch ein entscheidender Grund für das Desaster um das Atommülllager Asse II. Es entsteht der Eindruck, dass die Argumentation des BfS so erfolgt, wie es gerade gebraucht wird.
Heike Wiegel wird zu diesem Hauptthema des Abends ‚Standortauswahl eines Zwischenlagers‘ referieren. Hierbei wird der Kriterienkatalog zur Standortauswahl von Asse-fernen und Asse-nahen Zwischenlagerstandorten vorgestellt. Dabei werden auch mögliche Asse-nahe Standorte diskutiert. Genauer betrachtet wird die Frage: Warum wird bisher vom BfS nicht der vollständige Zwischenlager – Standortvergleich unter Berücksichtigung des Kriterienkatalog angewendet?
Zuvor führt Udo Dettmann ins Thema Schacht Asse II ein, so dass auch neue Teilnehmer die Situation von Asse II nachvollziehen können. Dettmann wird auch kurz auf den neu zu errichtenden Schacht 5, die Grundlage für eine Beschleunigung der Rückholung, eingehen sowie auf Drainage-Verbesserungsmöglichkeiten nach den Vorschlägen der Wissenschaftler (AGO), um den Atommüll so weit wie möglich trocken zu halten.
Eine Veranstaltung mit dem gleichen Schwerpunkt hat bereits am 26.Februar in Remlingen stattgefunden.

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