Mehr Transparenz bei ASSE II !

Presseerklärung des Asse-II-Koordinationskreises vom 3. Dezember 2018

Asse II-Koordinationskreis unabhängiger Bürgerinitiativen fordert:
Mehr Transparenz bei Asse II !
• Umgebungsüberwachung ist mehr als Datenerhebung!
• Wissensbestände zu Asse II offen legen!
• Wissenschaftliche Begleitung der Rückholung ausbauen – nicht einschränken!

Als vor 10 Jahren die skandalösen Vorgänge in der Asse nach und nach ans Licht kamen,
wurde mehr Transparenz versprochen. Doch immer noch ist mangelnde Transparenz ein
Problem in Bezug auf das Atommülllager Asse II und die Rückholung des Atommülls aus
der Schachtanlage – trotz aller Öffentlichkeitsarbeit des Betreibers.

1. Umgebungsüberwachung ist mehr als Datenerhebung!
Aus der Schachtanlage Asse II treten erhebliche Mengen von Radionukliden aus, vor allem
radioaktiver Kohlenstoff und radioaktiver Wasserstoff (Tritium), aber auch Radon.
Zur Umgebungsüberwachung muss gefragt werden: Wie werden die gegenwärtigen und
vergangenen radioaktiven Freisetzungen aus Asse II und deren Anreicherungen in der
Umgebung gemessen? Wie werden die Ergebnisse der Umgebungsüberwachung kontrolliert,
bewertet und veröffentlicht? Hier liegt einiges im Argen.
Umgebungsüberwachung ist mehr als die Erhebung von Daten: Daten müssen vollständig sein,
sie müssen bewertet werden, ihre Qualität muss gesichert sein.
Es fehlen Messungen der Anreicherungen von Radionukliden in biologischen Sammlern,
zum Beispiel in Baumscheiben, in Zähnen von Wildtieren, in Flechten und in den beiden
Teichen in direkter Nachbarschaft zum Schacht Asse II.
Alle Messungen zur Umgebungsüberwachung müssen auch von einer unabhängigen Stelle
durchgeführt, ausgewertet, bewertet und transparent in die Öffentlichkeit kommuniziert werden.
Es werden klare Zuständigkeiten mit verantwortlichen Ansprechpartnern benötigt.
Hintergrund dieser Beanstandungen sind Fehlerfeststellungen bezüglich der
Umgebungsüberwachung, mitgeteilt von dem Radioökologen Dr. Rainer Gellermann in
Schreiben vom Jan. 2017 und vom 06.11.2018.
Auf die Nachfragen einer Bürgerinitiative hin wurde die Verantwortlichkeit für die
Umgebungsüberwachung im Zuständigkeitsbereich der Wasserbehörde zwischen dem
Landkreis Wolfenbüttel (Untere Wasserbehörde) und dem Niedersächsischen
Umweltministerium (als oberster Wasserbehörde) hin- und hergeschoben.

2. Wissensbestände zu Asse II offen legen!
Unzählige Akten existieren zu Asse II. Doch wie werden die Unterlagen so aufbereitet und
öffentlich gemacht, dass alle Informationen für interessierte Bürgerinnen und Bürger zugänglich
sind – und die Suche nach bestimmten Informationen nicht einer Suche nach der Nadel im
Heuhaufen gleicht?
Hier muss festgestellt werden: Das Desaster um den Schacht Asse II ist während der
Verantwortung des Forschungsministeriums des Bundes (BMBF) für die Schachtanlage Asse II
angerichtet worden. Der Asse II-Koordinationskreis (A2K) sieht daher eine bleibende
Verantwortlichkeit im Bereich des Bundes.
Mit der Übergabe der Verantwortung für Asse II vom Forschungsministerium des Bundes
(BMBF) an das Umweltministerium des Bundes (BMU) hat das BMU auch die Pflicht, die
Aufarbeitung der Asse II-Akten und ein Analyseprogramm zu finanzieren.
Die Öffentlichkeit muss eine einfache Zugangsmöglichkeit zu den Akten
und zu den darin enthaltenen Informationen bekommen.
Der umfassende und einfache Zugang zu Informationen ist eine Grundlage für Meinungsbildung
und demokratische Teilhabe.
Die Verantwortlichkeit für die Aufarbeitung der Datenbestände und für die Analysesoftware
sowie für die Pflege, Vervollständigung und Sicherung aller Datenbestände muss weiterhin im
politischen Raum auf der Ebene der Bundesministerien bleiben. Sie darf nicht an eine
privatwirtschaftliche Gesellschaft ausgelagert werden.
Insbesondere verbietet sich die Auslagerung an eine Institution, die Endlager betreibt oder
beaufsichtigt oder die eine Endlagersuche durchführt. Hier sind zum Beispiel beim Bundesamt
für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung
(BGE) Interessenskonflikte vorprogrammiert; das trifft auch auf die Bundesämter zu.
Fragwürdig ist auch, dass das bisher für die Auswertung der Akten zuständige IWW in Goslar
zum Helmholtz Zentrum München gehört – das bis 2008 für den Betrieb der Schachtanlage
Asse II zuständig war und dem also Mitverantwortung für Vorkommnisse in Asse II
zugeschrieben werden muss.
Der Asse II-Koordinationskreis fordert daher, dass die Daten der Öffentlichkeit mittels einer
Analysesoftware leicht und vollständig zugänglich gemacht werden – in der Verantwortung des
Bundes.

3. Wissenschaftliche Begleitung der Rückholung ausbauen
– nicht einschränken!
Unabhängige Wissenschaftler arbeiten seit 10 Jahren dem Asse II-Begleitprozess in
bedeutsamen Themen zu, die die Rückholung des Atommülls betreffen. Angesichts des
Auslaufens der Verträge der gegenwärtig engagierten Wissenschaftler im März 2019 ist die
Frage: Wer bestimmt, welche Fachrichtungen künftig vertreten sind und wie werden die
Wissenschaftler ausgewählt?
In dem, was am 09.11.2018 in Wolfenbüttel als künftig zu besetzende Kompetenzfelder der
Wissenschaftler öffentlich genannt wurde, fehlten die Fachbereiche „Anlagenplanung“ und
„Maschinenbau“. Auch „Hydrogeologie“ wurde als solche nicht explizit genannt, obwohl diese
beim Schacht Asse II durch den Laugenzufluss in das Grubengebäude ein unverzichtbarer
Fachbereich ist.
Damit würden Fachbereiche, die für die Rückholung wesentlich sind, nicht berücksichtigt.
Es entsteht der Eindruck, dass die Neuausrichtung der Wissenschaftlergruppe im stillen
Kämmerlein von Politik und Verwaltung getroffen wurde. Der A2K ist hierüber höchst irritiert
und vermisst eine Information der Öffentlichkeit einschließlich einer Begründung für diese
Neuausrichtung der Wissenschaftlergruppe „Arbeitsgruppe Option Rückholung“ (AGO).

Hintergrund:
Grundlage für unsere heutige Stellungnahme sind die 27 Grundsatzforderungen des Asse
II-Koordinationskreises vom 22.05.2018, (http://t1p.de/27a2 oder http://www.assewatch.
de/pdf/Asse_Durchblicke_Nr8.pdf) insbesondere die Forderungen 4 und 22 – 24:
(4) Wir fordern, dass alle Unterlagen, die im Zusammenhang
mit der Schachtanlage Asse II angefallen sind und noch anfallen,
lückenlos und zeitlich unbegrenzt dokumentiert und öffentlich
zugänglich gemacht werden. Dies muss gesetzlich verankert werden.
(22) Wir fordern, dass die radioaktiven Emissionen aus der
Schachtanlage Asse II lückenlos überwacht und ihre
gesundheitlichen Auswirkungen untersucht werden.
(23) Wir fordern, dass Messergebnisse der Emissionen aus der
Schachtanlage Asse II durch die Umgebungsüberwachung
aussagefähig bewertet und interpretiert werden.
(24) Wir fordern, dass in der Umgebungsüberwachung das
Thema der Anreicherung von Radionukliden in der Biosphäre
berücksichtigt wird – unter anderem durch regelmäßige
Baumscheiben-Untersuchungen.

hier die Presseerklärung „Mehr Transparenz bei Asse II“ als PDF

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