A2K zum Bericht des Bundesrechnungshofes zu Asse II:

Ungenügende Kontrolle der Asse II-Verantwortlichen von 2009 – 2017

Der Asse II-Koordinationskreis unabhängiger Bürgerinitiativen (A2K) begrüßt den Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) zu Asse II und sieht sich in seinen wesentlichen Forderungen und Anliegen bestätigt. Insbesondere hält der A2K die scharfe Kritik des Rechnungshofes an der Arbeit des Bundesumweltministeriums (BMU) und des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) – während der Präsidentschaft von Wolfram König – zu Asse II für voll berechtigt.

Der Rechnungshof stellt folgendes dar:
1. Nur ein geringer Anteil der Finanzen (8%) wurde für Rückholungsmaßnahmen verwendet;
2. das BMU nimmt seine Aufsicht („Fachaufsicht mit Abstand“) über den Betreiber nur ungenügend wahr;
3. das BfS hat im Jahr 2013 die Kostendarstellung so umgestellt, dass die Transparenz bezüglich der Kostenentwicklung verloren ging;
4. beim BfS fehlte die Abstimmung vom Projekt- und Finanzcontrolling;
5. BMU und BfS sind ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden.

Schließlich formuliert der BRH dankenswerter Weise sogar eine Struktur für einen Masterplan zur Rückholung. Er stellt die Rückholung aus Asse II in keiner Weise in Frage.

Zu geringer Anteil der Asse II-Finanzen für Rückholungsmaßnahmen

Der Bundesrechnungshof betont in seinem Bericht die Rückholung der eingelagerten Abfälle als Ziel. Er blickt zurück: „Im Jahr 2013 legte der Gesetzgeber in einem breiten, überparteilichen Konsens fest, dass die Abfälle zügig rückzuholen sind“ und zitiert §57b Atomgesetz: „Asse II soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle stillgelegt werden.

Seit Jahren moniert der Asse II-Koordinationskreis, dass nicht an Maßnahmen gearbeitet wird, die für eine Rückholung erforderlich sind: Der Bau eines Schachtes Asse 5, die Entwicklung von ferngesteuerter Bergetechnik und die Erstellung eines detaillierten Masterplans. Das bildet sich im Bericht des BRH auch in der Verteilung der Finanzen ab, die für Asse II aufgewendet werden. Der A2K wird durch den Bericht über die Verteilung hierin bestätigt.

Demnach betrug der jährliche Anteil der Ausgaben für 2010 – 2016 für die Rückholung durchschnittlich lediglich 8%. Der Anteil für den Offenhaltungsbetrieb, die Notfall- und Gefahrenabwehr und für Sondermaßnahmen betrug 92%. Der A2K hält auch diese Arbeiten für wichtig, aber die Vorbereitungsarbeiten für die Rückholung müssen parallel laufen. Vorbereitungsarbeiten für die Schließung können hingegen warten.

Weniger als ein Zehntel der Asse-Kosten für Rückholungsplanungen bzw. Rückholungs­maßnahmen aufzuwenden: Das erscheint als Armutszeugnis dafür, wie das in den untersuchten Jahren 2010 – 2016 zuständige Bundesamtes für Strahlenschutz unter der Leitung von Wolfram König mit dem Auftrag zur Rückholung des Atommülls umgegangen ist.

Bundesumweltministerium nimmt seine Verantwortung für Asse II nur ungenügend wahr

Der Rechnungshof bemängelt die unzureichende Aufsicht des Umweltministeriums über den Betreiber der Jahre 2009 bis 2017 in einem eigenen Kapitel „Steuerung des Projekts Asse II durch das BMU“.

Zunächst stellt der BRH zum Stellenwert von Asse II fest: „Das Projekt Asse II ist ein Großprojekt von herausragender politischer und finanzieller Bedeutung, welches kritisch von der Öffentlichkeit begleitet wird.“ Dann beschreibt er die Verantwortlichkeit des Umweltministeriums und beurteilt dessen Leistung: „Das zuständige Ressort hat eine entsprechende Verantwortung gegenüber Parlament und Öffentlichkeit, ein solches Projekt zu steuern. Das BMU nahm diese Verantwortung während des Betriebs der Asse II durch das BfS nicht ausreichend wahr. Warum sich das BMU … auf eine aus Sicht des Bundesrechnungshofes inakzeptable ‚Fachaufsicht mit Abstand‘ gegenüber dem BfS berief, ist nicht nachvollziehbar.“

Hier stellt sich die Frage, warum die zuständigen Bundesminister von 2009 bis 2017: Sigmar Gabriel (SPD), Norbert Röttgen (CDU), Peter Altmaier (CDU) und Barbara Hendricks (SPD) ihre Verantwortung vernachlässigt haben. Wem nützt es, wenn Minister pressewirksam in der Asse erscheinen – ansonsten sich aber nicht besonders darum kümmern, was dort geschieht?

Intransparente Kostenstruktur des BfS zu Asse II

Der Rechnungshof kritisiert auch das unzureichende Projektcontrolling durch das BfS unter Wolfram König (Bündnis 90/Grüne) in seiner Zeit als Betreiber von Asse II. Zur Mitte seiner Verantwortungszeit im Jahr 2013 wurde die Projektplanung umgestellt. Diese Maßnahmen beschreibt der BRH folgendermaßen: „Das BfS ordnete die“ (bis dahin 36) „Planungselemente neun neu eingerichteten Teilprojekten zu. Die bisherigen vier Kostengruppen wurden nicht an die Teilprojekte der neuen Projektstruktur angepasst. Das BfS begründete dies mit dem hohen Aufwand für die Anpassung der Kostengruppen. … Das BfS räumte allerdings ein, dass es mit einer Angleichung der Kostengruppen die Kosten genauer und verursachungsgerecht hätte zuordnen können. Das Finanzcontrolling wäre dann transparenter gewesen.“

Dazu heißt es in dem Bericht: „Der Bundesrechnungshof hält es daher für unverzichtbar, dass der jeweilige Betreiber ein aufeinander abgestimmtes Projekt- und Finanzcontrolling gewährleistet, mit dem die Details des Projektfortschritts (einschließlich der Einhaltung der Termine) und die damit verbundenen Kosten unmittelbar nachvollziehbar sind. Die Bemühungen des ehemaligen Betreibers BfS, ein solches Controlling sicherzustellen, waren nicht ausreichend.

Der Asse II-Koordinationskreis hält die Frage für berechtigt, ob die Bundesregierung nach diesen Feststellungen des Bundesrechnungshofes weiterhin an Wolfram König als Leiter einer Bundesoberbehörde festhalten kann.

Rechnungshof formuliert Masterplan und vermutliche Kostensteigerung

Abschließend fordert der Bundesrechnungshof einen Masterplan für die Rückholung des Atommülls aus Asse II. Er schreibt der BGE als derzeitigem Betreiber u.a. ins Stammbuch, dass der (geplante) Beginn und das (geplante) Ende der Aufgaben dargestellt sowie erforderliche Terminänderungen begründet und dokumentiert sowie Zusammenhänge zwischen verschiedenen Aufgaben dargestellt werden müssen.

Zu Recht betont der Bundesrechnungshof die erheblichen Kostensteigerungsrisiken: der Bund muss sich darauf einstellen, wesentlich mehr Geld für Asse II als bisher geschätzt auszugeben, um dem gesetzlichen Auftrag zur Rückholung nachzukommen und um die Menschen und die Umwelt der Region um die Asse vor radioaktiver Kontamination so weit wie möglich zu schützen. Der Bundesrechnungshof weist auf die wichtigen organisatorischen und fachlichen Aufgaben hin, die vom BMU und BfS vernachlässigt wurden.

hier die Presseerklärung zum Download


Im Asse II – Koordinationskreis arbeiten unter anderem mit: Aktion Atommüllfreie Asse Wolfenbüttel • AufpASSEn e.V. • Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Thomas Wolfenbüttel • Jugendumweltnetzwerk Niedersachsen, AK Asse • Vahlberger Asse-Aktivisten • Wolfenbüttler AtomAusstiegsGruppe (WAAG) • sowie Einzelpersonen

Schreib als Erster einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert